Neue Wettanbieter 2026: Wer in Deutschland legal an den Start geht
Ladevorgang...
Stand: Oktober 16, 2026 · geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL)

Ein neuer Name auf der Sportwetten-Seite heißt in Deutschland nicht automatisch „neu auf dem Markt“. Wer hier wetten will, sollte zuerst klären, ob der Anbieter überhaupt eine Erlaubnis hat – und was er dafür an Schutzmechanismen, Steuern und Regeln akzeptiert. Dieser Überblick ordnet die Markteintritte der vergangenen Jahre, erklärt die Rechtslage und ordnet zehn Anbieter ein, die auf der GGL-Whitelist stehen.
Was „neu“ in Deutschland wirklich bedeutet
„Neue Wettanbieter 2026“ ist ein schwammiger Begriff, sobald man genauer hinschaut. In Deutschland darf Sportwetten im Internet nur anbieten, wer eine Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 besitzt und auf der offiziellen Whitelist der GGL geführt wird. Diese Liste ist die einzige verlässliche Quelle, um die Erlaubnis zu prüfen. Eine .de-Domain, ein Impressum auf Malta, ein „lizenziert in Curacao“-Footer – all das beweist nichts. Die einzige belastbare Auskunft gibt der Eintrag in der Whitelist, gemeinsam mit dem Datum der Ersterlaubnis und dem Namen der Betreibergesellschaft.

Die Erlaubnis wird vom Regierungspräsidium Darmstadt ausgestellt, die Aufsicht führt die GGL mit Sitz in Halle (Saale). Eine Ersterlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 GlüStV fünf Jahre; eine Folgeerlaubnis verlängert sie. Auf der Whitelist steht das Datum der Ausstellung, nicht das Ende. Für die Bewertung zählt, dass der Anbieter dort steht – und nicht, dass er „frisch“ ist.
Der Begriff „neu“ lässt sich auf der Whitelist an drei Daten festmachen: der Ersterlaubnis, einer eventuellen Folgeerlaubnis und dem Tag, an dem eine Domain erstmals mit einer Sportwetten-Erlaubnis eingetragen wurde. AdmiralBet zum Beispiel erhielt die Ersterlaubnis am 9. Oktober 2020, die Folgeerlaubnis am 13. Dezember 2022 und eine weitere am 29. Juli 2024 – alles andere als „neu“ in Jahren, aber mit aktualisierter Erlaubnis. Andere Marken wie Merkur Bets (Ersterlaubnis 6. November 2023) oder VBet (5. Dezember 2023) sind im Whitelist-Sinne tatsächlich erst vor Kurzem dazugekommen. LeoVegas startete sein deutsches Sportwettenangebot am 29. November 2024 und ist damit ein Beispiel für eine Marke, die in Deutschland neu ist, obwohl die Muttergesellschaft seit Jahren existiert. DaznBet (22. August 2023) wiederum gehört zu den Anbietern, deren Marke aus dem Streaming-Bereich kommt und erst seit Kurzem auch Sportwetten anbietet.
Die Whitelist führt im aktuellen Stand (2. Oktober 2026) 30 Einträge: 27 Inhaber mit Sportwetten-Erlaubnis, davon zwei zusätzlich mit Pferdewetten, sowie drei reine Pferdewetten-Anbieter. Jede gelistete Domain ist eine .de-Domain, aber längst nicht jede .de-Sportwettenseite steht auf der Whitelist. Wer dort nicht erscheint, bietet in Deutschland ohne Erlaubnis an.
Woran sich ein zugelassener Anbieter erkennen lässt
Drei Anhaltspunkte reichen, um die Erlaubnis zu prüfen:
- Whitelist-Eintrag. Die GGL veröffentlicht die Liste unter glücksspiel-behoerde.de und aktualisiert sie fortlaufend. Steht der Anbieter dort, ist die Erlaubnis nach § 9 Abs. 8 GlüStV belegt. Die Liste enthält die Domain (z. B. AdmiralBet), den Namen der Betreibergesellschaft und das Datum der Ersterlaubnis.
- Betreibergesellschaft mit Sitz in der EU. Die auf der Whitelist geführten Gesellschaften haben ihren Sitz überwiegend in Malta, einige in Österreich. Eine Betreibergesellschaft außerhalb des EWR – etwa in Curacao oder auf Anjouan – hat in Deutschland keine Relevanz.
- Impressum und AGB. Seriöse Anbieter verlinken die GGL als Aufsichtsbehörde und nennen die Regierungspräsidium Darmstadt als Erlaubnisbehörde. Fehlt dieser Hinweis, fehlt meist auch die Erlaubnis.
Wer unsicher ist, ob ein Anbieter legal anbietet, kann die Domain direkt in der Whitelist nachschlagen. Drei Sekunden Aufwand, die entscheiden, ob die Einzahlung auf einem deutschen Konto landet – oder auf einer Plattform ohne deutschen Rechtsschutz.
Rechtslage in Deutschland: Was der Glücksspielstaatsvertrag 2021 vorschreibt
Seit dem 1. Juli 2021 gilt der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021). Er erlaubt private Anbieter, Sportwetten im Internet zu veranstalten, sofern sie eine Erlaubnis besitzen und die Auflagen einhalten. Die Auflagen sind umfangreich und betreffen Spielerschutz, Werbung, Zahlungswege und die Steuer.

Erlaubnis und Aufsicht. Die Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV berechtigt zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten. Die Aufsicht führt die GGL, die bei Verstößen Bußgelder verhängen kann. Eine Erlaubnis zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele ist eine eigenständige Genehmigung; sie deckt keine Sportwetten ab und umgekehrt.
Was gewettet werden darf. Erlaubt sind festquotierte Wetten auf den Ausgang eines Sportereignisses oder eines Abschnitts davon – als Einzel- oder Kombiwette (§ 21 Abs. 1 GlüStV). Die erlaubten Wettarten legt die GGL im Sportwettprogramm fest (§ 21 Abs. 5). Livewetten sind während eines laufenden Spiels nur auf das Endergebnis oder auf ein nächstes Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente in Sportarten erlaubt, in denen solche Ereignisse selten sind. „Nächstes Tor“ im Fußball ist erlaubt, „nächster Punkt“ im Tennis oder „nächster Korb“ im Basketball nicht. Verboten sind Wetten auf Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren – Fußball unterhalb der 3. Liga gilt nach GGL-Praxis als Amateurbereich. E-Sports ist nach GGL-Auffassung kein Sport; lizenzierte E-Sports-Wetten existieren in Deutschland nicht. Wetten auf Sportereignisse, bei denen manipuliertes Verhalten möglich erscheint, und auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung sind ebenfalls untersagt.
Spielerschutz. Teilnehmen darf, wer volljährig ist (§ 4 Abs. 3 GlüStV). Pro Anbieter ist genau ein Konto erlaubt, mit vollständiger Verifizierung (§ 6a). Vor der Verifizierung darf der Anbieter maximal 72 Stunden Spielbetrieb mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen erlauben. Das zentrale Einzahlungslimit liegt nach § 6c Abs. 1 GlüStV bei 1.000 € pro Kalendermonat – gültig über alle Anbieter hinweg. Die technische Kontrolle läuft über die LUGAS-Limitdatei. Anbieter dürfen für einzelne Spieler ein höheres Limit festlegen (bis 10.000 €, oder 10.000–30.000 € für höchstens 1 % ihrer aktiven Spieler), aber nur gegen nachgewiesene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Eine Selbsterklärung reicht nicht. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen. Parallelspiel ist nach § 6h GlüStV verboten; die Aktivitätsdatei verhindert, dass ein Spieler bei mehreren Anbietern gleichzeitig aktiv ist.
OASIS und Panikbutton. Die Spielersperrdatenbank OASIS wird bei Registrierung und Login abgefragt. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spieler eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus. Offshore-Anbieter sind weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen.
Zahlungen. Erlaubt sind ausschließlich Zahlungen von Konten, die auf den Namen des Spielers laufen und bei einem Institut geführt werden, das dem Geldwäschegesetz unterliegt (§ 6b Abs. 4). Anonyme Zahlungsmittel sind nicht zugelassen – genau der Mechanismus, der Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Produkte aus dem lizenzierten deutschen Markt aussperrt. Welche konkreten Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, steht in seinen AGB. Spielerguthaben liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Abs. 6–7).
Sportwettensteuer. Die Wettsteuer ist in §§ 16–25 RennwLottG geregelt. Sie beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ (§§ 17, 18), also rund 5,03 % des gezahlten Betrags (5,3 ÷ 105,3). Schuldner ist der Veranstalter, nicht der Spieler (§ 19). Ob und wie der Anbieter die Steuer an den Kunden weitergibt, ist seine Entscheidung – festgelegt in den eigenen AGB, nicht im Gesetz. Die Steuer fällt auch bei nicht lizenzierten Anbietern an; eine gezahlte Steuer ist kein Beleg für eine Erlaubnis. Gewinne privater Spieler unterliegen auf primärer Ebene keiner etablierten Regelung – die Frage gehört zum Steuerberater, nicht zur Whitelist.
Werbung. Nur Erlaubnisinhaber dürfen für Glücksspiel werben (§ 5 Abs. 7). Für Sportwetten gilt: keine Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung eines Ereignisses auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6). Der 6:00-21:00-Werbeverbotszeitraum (§ 5 Abs. 3 Satz 1) betrifft Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele – nicht Sportwetten. Der GlüStV enthält keine Klausel, die einen Sportwetten-Bonus der Höhe nach begrenzt; Beträge, Umsatz und Mindestquoten stehen ausschließlich in den AGB des jeweiligen Anbieters.
Offshore-Angebote. Anbieter ohne deutsche Erlaubnis veranstalten in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel (§ 4 Abs. 1 GlüStV). Eine Lizenz aus Curacao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine rechtliche Wirkung. Die GGL hat am 17. September 2026 Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten gewarnt. Strafrechtlich kann die Veranstaltung nach § 284 StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden, Werbung mit bis zu einem Jahr; die Teilnahme nach § 285 StGB mit bis zu sechs Monaten. Strafverfahren gegen einzelne Spieler sind nicht etabliert. Zivilgerichte haben in mehreren Fällen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze verurteilt; der Bundesgerichtshof hat die Frage am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem EuGH vorgelegt. Der Generalanwalt hielt es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) grundsätzlich für möglich, dass unlizenzierte Anbieter verlorene Einsätze zurückzahlen müssen. Kein Urteil, kein Versprechen – aber ein Hinweis, dass die zivilrechtliche Seite nicht folgenlos bleibt.
Spielerschutz bei neuen Wettanbietern: Was die Lizenz mitbringt
Ein lizenzierter Anbieter erbt mit der Erlaubnis ein ganzes Bündel von Spielerschutzregeln. Sie greifen unabhängig davon, ob der Anbieter seit zehn Jahren oder seit drei Monaten auf dem Markt ist. Wer den Unterschied zwischen „lizenziert“ und „nicht lizenziert“ versteht, versteht, warum die Whitelist mehr ist als eine bürokratische Liste.
Altersgrenze und Identitätsprüfung
Teilnehmen darf nur, wer volljährig ist (§ 4 Abs. 3 GlüStV). Die Identität wird per Video-Ident, Post-Ident oder vergleichbarem Verfahren geprüft. Vor der vollständigen Verifizierung gilt eine Übergangsfrist von maximal 72 Stunden mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungsmöglichkeit. Diese Frist ist hart: Nach Ablauf ist kein Spielbetrieb mehr möglich, bis die Verifizierung abgeschlossen ist.
OASIS und das gemeinsame Einzahlungslimit
Die Spielersperrdatenbank OASIS ist die zentrale Anlaufstelle für Selbstsperren. Wer sich selbst sperrt, kann sich nicht mehr bei einem anderen lizenzierten Anbieter anmelden, solange die Sperre läuft. Eine Selbstsperre mit Fristangabe dauert mindestens drei Monate; ohne Frist mindestens ein Jahr. Anbieter, die nicht auf der Whitelist stehen, fragen OASIS nicht ab – wer dort spielt, umgeht eine bestehende Sperre.
Das gemeinsame Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 GlüStV beträgt 1.000 € pro Kalendermonat über alle lizenzierten Anbieter hinweg. Die LUGAS-Limitdatei summiert Einzahlungen über alle Anbieter; wer bei Anbieter A 600 € eingezahlt hat, kann bei Anbieter B nur noch 400 € einzahlen. Wer ein höheres Limit wünscht, muss dem Anbieter seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen – Selbsterklärung reicht nicht, ein Gehaltsnachweis oder ein vergleichbares Dokument schon. Offshore-Anbieter sind an dieses Limit nicht gebunden, was auf den ersten Blick nach mehr Freiheit aussieht, in der Praxis aber bedeutet, dass kein deutscher Schutzmechanismus greift.
Panikbutton und Aktivitätsdatei
Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 löst mit einem Klick eine 24-stündige Sperre aus. Er ist Pflichtbestandteil jeder lizenzierten Plattform. Die Aktivitätsdatei (Teil von LUGAS) verhindert Parallelspiel: Wer bei Anbieter A aktiv spielt, kann sich nicht gleichzeitig bei Anbieter B einloggen. Die Kontrolle läuft im Hintergrund, ohne dass der Spieler sie bemerkt – außer er versucht, gleichzeitig bei zwei Anbietern zu wetten.
Auszahlung und Insolvenzschutz
Spielerguthaben liegen auf einem Treuhandkonto, das im Fall einer Insolvenz des Anbieters geschützt ist. Bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Abs. 6–7). Offshore-Anbieter kennen diese Regel nicht; wer dort spielt, vertraut der Solvenz des Betreibers.
Boni und Gratiswetten: Was ein Willkommensangebot wirklich kostet
Ein „100 % Bonus bis 100 €“ liest sich nach geschenktem Geld. In der Praxis steht hinter jeder Zahl ein Bündel von Bedingungen, das den tatsächlichen Wert des Angebots bestimmt. Drei Kennzahlen entscheiden, was ein Willkommensangebot den Anbieter kostet – und was es den Kunden kostet, es freizuspielen.
Umsatzbedingungen
Die Umsatzbedingung legt fest, wie oft der Bonusbetrag (oder Bonus plus Einzahlung) durchgespielt werden muss, bevor eine Auszahlung möglich ist. Wer 100 € Bonus erhält und eine 5-fache Umsetzung erfüllen muss, muss 500 € an Wetten platzieren, bevor das Geld ausgezahlt wird. Bei einer 6-fachen Umsetzung sind es 600 €. Welche Wetten zählen, steht in den AGB: Oft sind nur Einzelwetten ab einer Mindestquote von 1,50 oder Kombiwetten ab einer höheren Quote erlaubt. Systemwetten und Wetten auf asiatische Handicaps sind häufig ausgeschlossen.
Mindestquote
Die Mindestquote ist die untere Grenze, ab der eine Wette zur Umsatzerfüllung zählt. Eine Mindestquote von 1,50 erlaubt risikoreiche Wetten auf klare Favoriten; eine Mindestquote von 2,00 schränkt die Wettauswahl deutlich ein. Je höher die Mindestquote, desto stärker wirkt der Margenverlust des Buchmachers auf das eigene Spielguthaben – und desto teurer wird der Bonus.
Frist
Die Frist legt fest, bis wann die Umsatzbedingungen erfüllt sein müssen. 30 Tage sind üblich, manche Anbieter geben 60 oder 90 Tage. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert Bonus und damit verbundene Gewinne. Bei kombinierten Angeboten – etwa „100 € Bonus + 50 € Gratiswette“ – laufen die Fristen oft getrennt.
Was ein „risikofreier“ Bonus tatsächlich bedeutet
Ein „risikofreier“ Bonus klingt nach Geld-zurück-Garantie, ist in der Regel eine Gratiswette, deren Einsatz bei Verlust nicht zurückgezahlt wird. Wer eine 10 € Gratiswette auf Quote 3,00 nutzt und verliert, hat 10 € verloren. Wer gewinnt, erhält 30 € – abzüglich des Einsatzes, der nicht ausgezahlt wird. Der Wert einer Gratiswette liegt daher nicht beim Nominalbetrag, sondern beim erwarteten Gewinn. Bei einer Quote von 3,00 und einer Auszahlungsquote des Marktes von 95 % entspricht der Wert einer 10 € Gratiswette rund 9,50 € – nicht 10 €.
Bonushöhen, Umsatzfaktoren und Mindestquoten werden vom Anbieter festgelegt, nicht vom Gesetz. Der GlüStV enthält keine Klausel zur Begrenzung von Sportwetten-Boni. Wer die AGB nicht liest, spielt gegen seine eigene Einzahlung.
Zahlungen und Auszahlungsdauer
Welche Zahlungsmethoden ein lizenzierter Anbieter akzeptiert, steht in dessen AGB. Eine gesetzliche Pflicht zur Akzeptanz bestimmter Marken gibt es nicht. Die Whitelist-Erlaubnis bringt nur die Pflicht, Zahlungen von Konten im eigenen Namen zu akzeptieren, die bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut geführt werden. Daraus folgen drei praktische Konsequenzen.
Erlaubte Zahlungsmittel
Kreditkarte, Banküberweisung, Sofortüberweisung, Trustly, giropay, PayPal (wo verfügbar) und einige E-Wallets wie Skrill oder Neteller sind bei den meisten lizenzierten Anbietern Standard. Klarna und Apple Pay sind verbreitet, aber nicht überall verfügbar. Paysafecard ist nur dort nutzbar, wo der Anbieter eine vollständige Verifizierung des Kundenkontos durchführt – anonyme Prepaid-Produkte ohne Kontobezug sind mit dem GlüStV nicht vereinbar. Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum sind auf lizenzierten Plattformen nicht verfügbar, weil sie anonym sind und nicht den Anforderungen des Geldwäschegesetzes genügen.
Auszahlungsdauer
Die Auszahlungsdauer hängt von der Methode ab. E-Wallets und Trustly zahlen oft innerhalb von 24 Stunden aus, Banküberweisungen benötigen ein bis drei Werktage, Kreditkarten zwei bis fünf Werktage. Bei der ersten Auszahlung verlangen Anbieter in der Regel eine erneute Identitätsprüfung, was die Dauer um ein bis zwei Tage verlängern kann. Die gesetzliche Frist von fünf Werktagen (§ 6b Abs. 6–7) gilt nur für die Auszahlung des Guthabens nach Kontoschließung, nicht für reguläre Auszahlungen.
Limits und Gebühren
Einzahlungslimits sind durch das gemeinsame Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat begrenzt. Auszahlungslimits variieren je nach Anbieter und Status des Kunden – verifizierte Stammkunden erhalten oft höhere Limits als Neukunden. Gebühren für Ein- oder Auszahlungen sind bei lizenzierten Anbietern unüblich; der Anbieter trägt die Transaktionskosten.
Markteintritte in Deutschland: Wer wann auf die Whitelist kam
Die Whitelist-Liste der GGL wächst seit 2020. Jede Ersterlaubnis markiert einen Markteintritt im juristischen Sinn; eine Folgeerlaubnis bestätigt den Fortbestand. Die folgende Übersicht zeigt, welche Anbieter in den vergangenen Jahren erstmals oder erneut eine Erlaubnis erhalten haben – und damit den Kreis der lizenzierten Buchmacher erweitert haben.
LeoVegas betrat den deutschen Sportwettenmarkt am 29. November 2024 und ist damit einer der jüngsten Markteintritte. Die LeoVegas Group startete ihr Sportwettenangebot auf der bestehenden Domain, ergänzte das dort bereits laufende Automatenspiel-Angebot und bewarb den Launch im Dezember 2024 mit einer Kampagne unter dem Titel „Thrill Seeker“. Die Whitelist führt die LVSports Limited als Betreiberin mit einer Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21. Oktober 2024.
Betway erhielt seine Ersterlaubnis am 9. März 2021, die Folgeerlaubnis am 23. Dezember 2022, und ist damit seit fünf Jahren auf dem deutschen Markt. Die Betway Limited ist in Malta registriert. Geschäftsführer Anthony Werkman bestätigte die Erlaubnis in einer Mitteilung vom 10. März 2021. Eine zusätzliche Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele erhielt Betway am 2. Oktober 2026.
DaznBet, hinter dem die Streaming-Marke DAZN steht, ist seit dem 22. August 2023 lizenziert. Die DZBT Operations Limited mit Sitz in Zebbug, Malta, betreibt das Angebot. Die Verbindung zum Sport-Streaming bringt eigene Synergien mit sich: Wer ein DAZN-Abo hat, sieht die Spiele und kann direkt darauf wetten.
VBet (Ersterlaubnis 5. Dezember 2023) und Merkur Bets (Ersterlaubnis 6. November 2023) gehören zu den jüngeren Markteintritten. VBet wird von der SCGO Limited betrieben, die auch die Domain Maxi333 für virtuelle Automatenspiele betreibt. Merkur Bets gehört zur Merkur Bets Malta Limited, die mehrere Domains unter der GGL-Erlaubnis führt: Merkur Bets, Merkur Sports und Xtip – wobei die beiden letzteren bereits seit 2020 lizenziert sind und 2022 eine Folgeerlaubnis erhielten.
Betano (Ersterlaubnis Februar 2021 über die Betkick Sportsbetting Limited) und Tiptorro (Ersterlaubnis 30. Juni 2021 über die Torro Tec Limited) sind ebenfalls bereits seit mehreren Jahren auf der Whitelist, gehören aber zu den Marken, die im deutschen Markt noch wachsen. Tipico, bet365, Interwetten, AdmiralBet, NEO.bet, ODDSET, bwin, Bet-at-home, bpremium und Wettarena gehören zu den Anbietern, die bereits seit 2020 oder 2021 mit Ersterlaubnis auf der Whitelist stehen – sie sind im Whitelist-Sinne nicht neu, aber sie sind die Basis, gegen die sich neue Marken messen lassen müssen.
Zehn lizenzierte Anbieter im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt die zehn Anbieter, die im aktuellen Whitelist-Stand (2. Oktober 2026) mit einer Sportwetten-Erlaubnis geführt werden. Die Spalten nennen den Whitelist-Status mit dem Namen der Betreibergesellschaft und das Datum der Ersterlaubnis – zwei Daten, die der Leser selbst auf der Whitelist prüfen kann.
| Anbieter | Whitelist-Status und Betreiber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| AdmiralBet | Greentube Betting Malta Limited, Whitelist-Eintrag | 09.10.2020 |
| bet365 | Hillside (Europe) ENC, Whitelist-Eintrag | 09.10.2020 |
| Tipico | Tipico Co. Limited, Whitelist-Eintrag | 09.10.2020 |
| Tiptorro | Torro Tec Limited, Whitelist-Eintrag | 30.06.2021 |
| NEO.bet | Greenvest Betting Limited, Whitelist-Eintrag | 09.10.2020 |
| Interwetten | Interwetten Gaming Limited, Whitelist-Eintrag | 02.11.2020 |
| ODDSET | ODDSET Sportwetten GmbH, Whitelist-Eintrag | 18.11.2020 |
| Betway | Betway Limited, Whitelist-Eintrag | 09.03.2021 |
| bpremium | Ladbrokes (Deutschland) Limited, Whitelist-Eintrag | 09.10.2020 |
| Wettarena | I.B.C. Sportsbetting Limited, Whitelist-Eintrag | 09.10.2020 |
Die Erlaubnisdaten stammen vom Whitelist-Snapshot 2. Oktober 2026. Eine Ersterlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 GlüStV fünf Jahre; die Whitelist zeigt Ausstellungsdaten, keine Enddaten. Die Folgeerlaubnis wird in der Whitelist mit eigenem Datum geführt; sie markiert die Verlängerung, nicht den Neustart.
AdmiralBet
AdmiralBet wird laut Whitelist von der Greentube Betting Malta Limited betrieben, mit einer Ersterlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und Folgeerlaubnissen vom 13. Dezember 2022 und 29. Juli 2024. Die Marke gehört zur Novomatic-Gruppe und ist auf dem österreichischen Markt seit Jahrzehnten etabliert. Auf der Whitelist ist AdmiralBet auch für slots.admiralbet.de (virtuelle Automatenspiele, Erlaubnis seit 28. September 2022) geführt – eine separate Erlaubnis, die für das Sportwettenangebot ohne Belang ist. Die österreichische Verwurzelung bringt ein umfangreiches Wettprogramm mit, besonders auf heimische Ligen und Wintersport.
bet365
bet365 wird laut Whitelist von der Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta, betrieben, mit einer Ersterlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 27. Dezember 2022. bet365 ist einer der größten Sportwettenanbieter weltweit und betreibt seit Jahrzehnten ein Quotenniveau, das im oberen Mittelfeld liegt. Livewetten, Cash-Out und der eigene Streaming-Dienst bet365 Live Stream gehören zum Standard. Für wen bet365 die richtige Wahl ist, hängt weniger am Lizenzstatus – der ist über jeden Zweifel erhaben – als an der Bereitschaft, sich in eine umfangreiche Plattform einzuarbeiten.
Tipico
Tipico Co. Limited mit Sitz im Portomaso Business Tower in San Ġiljan, Malta, betreibt Tipico. Das Unternehmen wurde 2004 in Deutschland gegründet und betreibt in Deutschland mehrere tausend Wettfilialen. Die Online-Erlaubnis besteht seit dem 9. Oktober 2020 (Ersterlaubnis), die Folgeerlaubnis seit dem 9. Dezember 2022. Tipico ist im deutschen Markt besonders präsent; die Marke steht für hohe Bekanntheit, dichte Wettfilial-Abdeckung und ein Quotenniveau im Mainstream. Die zivilrechtliche Auseinandersetzung um zurückgeforderte Wetteinsätze aus den Jahren 2013 bis 2018, die der BGH dem EuGH vorgelegt hat, betrifft die Phase vor der heutigen Erlaubnis und ist für die Whitelist-Frage nicht relevant.
Tiptorro
Hinter Tiptorro steht die Torro Tec Limited (Malta). Die App Tiptorro ist im App Store verfügbar und beschreibt sich als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der GGL. Die Whitelist führt die Ersterlaubnis seit dem 30. Juni 2021 und die Folgeerlaubnis seit dem 27. Dezember 2022. Tiptorro ist eine eigenständige Marke, die in Deutschland neben dem Hauptangebot Tipico positioniert ist und sich mit ihrem Marketing an ein jüngeres Publikum richtet.
NEO.bet
NEO.bet wird laut Whitelist von der Greenvest Betting Limited betrieben, mit einer Ersterlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022. NEO.bet positioniert sich als moderne, sportartaffine Marke mit hohem Quotenniveau und einer übersichtlichen Plattform. Die Erlaubnisdaten entsprechen dem Whitelist-Standard der ersten Stunde; die Marke ist im Whitelist-Sinne nicht neu, aber im deutschen Bewusstsein weniger verankert als Tipico oder bet365.
Interwetten
Die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne‘ Point, Sliema, Malta, betreibt Interwetten. Die Whitelist führt die Ersterlaubnis seit dem 2. November 2020 und die Folgeerlaubnis seit dem 27. Dezember 2022. Interwetten ist seit 1990 im Geschäft und gehört damit zu den ältesten Online-Sportwettenanbietern Europas. Das Unternehmen verfügte bereits seit Dezember 2012 über eine schleswig-holsteinische Erlaubnis und nutzt diese Historie als vertrauensbildendes Argument.
ODDSET
Die ODDSET Sportwetten GmbH erhielt mit Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 15. Dezember 2022 die Erlaubnis für Sportwetten im Internet und im stationären Vertrieb. Aufsichtsbehörde ist die GGL. Die Whitelist führt die Ersterlaubnis seit dem 18. November 2020. ODDSET ist die Marke des Deutschen Lotto- und Totoblocks und betreibt das Sportwettenangebot gemeinsam mit den Landeslotteriegesellschaften. Die Marke steht für Seriosität und Anbindung an die stationäre Welt der Annahmestellen.
Betway
Die Betway Limited betreibt Betway. Die Whitelist führt die Ersterlaubnis seit dem 9. März 2021 und die Folgeerlaubnis seit dem 23. Dezember 2022. Eine zusätzliche Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht seit dem 2. Oktober 2026. Betway gehört zur Super Group, die auch an der Londoner Börse notiert ist, und betreibt ein international etabliertes Sportwetten- und Casinoangebot. Die deutsche Erlaubnis wurde am 9. März 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt ausgestellt; Geschäftsführer Anthony Werkman bestätigte sie einen Tag später.
bpremium
Die Ladbrokes (Deutschland) Ltd betreibt bpremium. Die Whitelist führt die Ersterlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und die Folgeerlaubnis seit dem 21. Dezember 2022. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Unit 6, St Business Centre, 120 The Strand, Gzira, Malta, und ist unter der Registernummer C92799 geführt. bpremium ist die deutsche Marke der Entain-Gruppe, die international zu den größten Glücksspielkonzernen gehört.
Wettarena
Die Marke Wettarena wird laut AGB von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in 20 Lyons Range Court, Flat Nr. 1, Triq Bisazza, Sliema SLM 1640, Malta, angeboten. Die Whitelist führt die Ersterlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und die Folgeerlaubnis seit dem 15. Dezember 2022. Hinter I.B.C. Sportsbetting Limited steht auch die Marke bet3000, die mit einer Erlaubnis seit dem 22. April 2026 zu den jüngsten Whitelist-Einträgen gehört. Wettarena positioniert sich als unaufgeregter Anbieter mit Fokus auf deutsche Wettkunden.
Was die Auswahl vom Rest des Marktes unterscheidet
Diese zehn Anbieter stehen beispielhaft für die Bandbreite lizenzierter Sportwettenangebote in Deutschland: alte Marken mit Whitelist-Erlaubnis seit 2020, neue Marken mit Erlaubnis seit 2023 oder 2024, und etablierte Marken mit Folgeerlaubnis aus 2022. Was sie gemeinsam haben, ist die Whitelist-Erlaubnis – was sie unterscheidet, ist die Größe, das Wettprogramm und die Konditionen für Neukunden. Wer die Wahl hat, sollte nicht „den Neuen“ suchen, sondern den Anbieter, dessen Wettprogramm, Quoten und Bonusstruktur zur eigenen Wettweise passen. Die Whitelist-Erlaubnis ist die Eintrittskarte, nicht die Empfehlung.
Häufige Fragen
Wie erkenne ich, ob ein neuer Wettanbieter eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis besitzt?
Die Erlaubnis steht auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Wer dort mit einer .de-Sportwetten-Domain und einer Betreibergesellschaft aus dem EWR geführt wird, besitzt die Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV. Die Liste nennt auch das Datum der Ersterlaubnis und den Namen der Betreibergesellschaft. Eine .de-Domain allein beweist nichts.
Was bedeutet es, wenn ein Anbieter nicht auf der GGL-Whitelist steht?
Ein Anbieter ohne Whitelist-Eintrag veranstaltet in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Er ist weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen, kennt das gemeinsame Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat nicht und bietet keinen Insolvenzschutz für Spielerguthaben. Im Streitfall gilt ausländisches Recht; eine Curaçao- oder Malta-Lizenz hat in Deutschland keine Wirkung.
Welche Rolle spielen OASIS und das Einzahlungslimit von 1.000 € bei neuen Wettanbietern?
OASIS ist die zentrale Spielersperrdatenbank und wird bei jedem Login abgefragt. Wer dort gesperrt ist, kann sich bei keinem lizenzierten Anbieter anmelden. Das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat gilt über alle lizenzierten Anbieter hinweg und wird über die LUGAS-Limitdatei kontrolliert. Ein höherer Betrag erfordert einen wirtschaftlichen Nachweis, den der Anbieter akzeptiert.
Wie wird die Sportwettensteuer von 5,3 % weitergegeben?
Die Steuer ist Sache des Veranstalters und beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz minus Steuer“ – also rund 5,03 % des gezahlten Betrags. Ob und wie ein Anbieter die Steuer an den Kunden weitergibt, steht in seinen AGB: Manche ziehen die Steuer vom Einsatz ab, manche von der Auszahlung, manche übernehmen sie vollständig. Eine Weitergabe ist nicht vorgeschrieben; sie ist Verhandlungssache zwischen Anbieter und Kunde.
Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten gelten typischerweise?
Die Bedingungen variieren je nach Anbieter. Üblich sind 3- bis 6-fache Umsetzungen des Bonusbetrags (oder Bonus plus Einzahlung), Mindestquoten zwischen 1,50 und 2,00 und Fristen zwischen 30 und 90 Tagen. Welche Wetten zählen – Einzel, Kombi, System – und welche ausgeschlossen sind, steht in den AGB. Wer den Bonus nicht innerhalb der Frist freispielt, verliert ihn samt Gewinnen.
Welche Zahlungsmethoden sind zulässig und warum sind Kryptowährungen ausgeschlossen?
Erlaubt sind Zahlungen von Konten im eigenen Namen bei Geldwäschegesetz-pflichtigen Instituten – also Kreditkarte, Banküberweisung, Sofort, Trustly, giropay, PayPal, Klarna und Apple Pay, je nach Anbieter. Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Produkte sind nicht zugelassen, weil sie die Identifizierung des Zahlenden unmöglich machen. Welche Marken ein Anbieter tatsächlich akzeptiert, steht in dessen AGB – die Whitelist schreibt keine bestimmte Methode vor.
Vergleich – wettanbieterhub
Inhalt erstellt vom Team «wettanbieterhub»
