Wettanbieter ohne LUGAS 2026: Was die Limitdatei ändert und was ohne Anbindung verloren geht
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Stand: Oktober 16, 2026 · Geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand 02.10.2026.

Die ehrliche Antwort steht am Anfang: Anbieter mit deutscher Erlaubnis sind verpflichtend an LUGAS angeschlossen — jeder Wettanbieter auf der Whitelist führt die Limitdatei mit. Wer „Wettanbieter ohne LUGAS“ sucht, landet bei Buchmachern ohne deutsche Erlaubnis: Marken aus Curaçao, Anjouan oder Malta, die in Deutschland als unerlaubtes Glücksspiel gelten, kein OASIS, kein deutsches Limit und keinen deutschen Rechtsweg bieten. Diese Seite beschreibt, was LUGAS bewirkt, wer in Deutschland legal Wetten anbietet und was beim Wechsel in eine unerlaubte Umgebung konkret verloren geht.
LUGAS und die Limitdatei: Einordnung und Grundlagen
Was die Limitdatei im Spiel verbindet
LUGAS ist das länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem und besteht aus zwei IT-Systemen: den Zentraldateien (Limitdatei und Aktivitätsdatei) sowie dem Auswertesystem der Safe-Server. Seit dem 01.01.2023 wird LUGAS von der GGL verwaltet, IT-Dienstleister ist die Dataport AöR; die Kosten für die Zentraldateien tragen die Anbieter. Für legale Anbieter in Deutschland ist der Anschluss verpflichtend. Das System summiert die monatlichen Einzahlungen eines Spielenden über alle erlaubten Anbieter hinweg; jeder Einzahlungswunsch, der das individuelle Monatslimit überschreiten würde, muss vom Anbieter abgelehnt werden.

Die Zuordnung erfolgt über Pseudonyme, die den Spielenden bei der erstmaligen Registrierung zugewiesen werden; Klardaten wie Name oder Anschrift werden in den Zentraldateien nicht erfasst. Die Angabe des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits ist Teil dieser Registrierung und Voraussetzung, damit ein Konto überhaupt spielbereit wird. Damit greift das Limit vom ersten Tag an, ohne dass die Anbieter untereinander Klardaten austauschen müssten.
Reichweite und Auslastung
Ende 2025 waren nach Angabe der GGL 5,3 Millionen registrierte Spielende in den LUGAS-Zentraldateien erfasst. Im Jahr 2025 verarbeitete LUGAS Daten von über 60 erlaubten Glücksspielanbietern und rund 5 Millionen registrierten Spielenden; 16 Länder nutzen die Ergebnisse für ihre Regulierung. Die Verfügbarkeit der Zentraldateien lag 2024 bei über 99,99 Prozent, was die technische Grundlage für ein übergreifendes Limit bildet. Ab 2027 sollen die Auswertungen der GGL verstärkt auf Daten aus den LUGAS-Safe-Servern gestützt werden.
Die Zahl der registrierten Spielenden stieg von 5,4 Millionen Ende 2023 auf 6,1 Millionen zum 31.12.2024. 2024 loggten sich durchschnittlich rund 800.000 aktive Spielende mindestens einmal täglich bei einem erlaubten Anbieter ein — ein Indikator dafür, wie breit die Limitdatei tatsächlich genutzt wird. Wer in Deutschland legal wettet, hinterlässt in diesem System seine Spuren, ohne dass die Anbieter voneinander wissen müssen, wer spielt.
Spielerschutz im Verbund: Was nur innerhalb des erlaubten Systems greift
Limit, Aktivitätsdatei und Sperrdatei
Das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat gilt nach § 6c Abs. 1 GlüStV als Standard über alle lizenzierten Anbieter hinweg und wird über die LUGAS-Limitdatei technisch durchgesetzt. Ein Anbieter darf für einzelne Spielende ein höheres Limit setzen — bis zu 10.000 €, im Ausnahmefall bis 30.000 €, jedoch höchstens für ein Prozent seiner aktiven Spielenden —, aber nur gegen nachweisbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; eine Selbsterklärung reicht nicht. Eine Herabsetzung gilt sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen, was den Schutz auf der eigenen Seite stärkt.

Die Aktivitätsdatei in LUGAS verhindert paralleles Spielen bei mehreren Anbietern: § 6h GlüStV verbietet parallel geführte Konten, und die Aktivitätsdatei sorgt dafür, dass ein aktiver Spieler nicht gleichzeitig bei zwei oder mehr Anbietern Einsätze platziert. Wer sich bei einem zweiten Anbieter anmeldet, wird auf den ersten zurückverwiesen. Ergänzt wird das durch OASIS, das bundesweite Sperrsystem: Es wird bei Registrierung und Login abgefragt, ein selbst gesetzter Ausschluss dauert mindestens drei Monate bei genannter Frist, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikbutton löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus.
Was beim Verlassen des Systems verloren geht
Wer bei einem Anbieter ohne LUGAS und ohne OASIS-Anbindung wettet, verzichtet auf diese drei Schutzmechanismen gleichzeitig. Keine zentrale Limitdatei, die Einzahlungen über Anbieter hinweg addiert; keine Aktivitätsdatei, die parallele Konten unterbindet; keine Sperrdatei, die eine Selbstsperre technisch durchsetzt. Ein deutsches Selbstsperre-Verfahren endet im Moment des Wechsels auf eine Offshore-Seite — die Sperre gilt nur im erlaubten System.
Zusätzlich entfällt die Insolvenzsicherung der Spielergelder auf Treuhandkonten nach § 6b Abs. 6-7 GlüStV, die Auszahlung des Restguthabens binnen fünf Werktagen ohne Gebühren bei Kontoschließung, und die Regelung, dass Zahlungen nur von einem Konto im eigenen Namen bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut erfolgen dürfen. Anonyme Zahlungsmittel, darunter Krypto und anonym Prepaid, sind im erlaubten System ausgeschlossen — bei Offshore-Anbietern entfällt diese Sperre, was genau der Mechanismus ist, der sie am deutschen Markt attraktiv macht.
Rechtslage in Deutschland: Erlaubnis, Whitelist und das, was daneben steht
Was eine deutsche Erlaubnis ausmacht
Die GGL erteilt seit Juli 2021 die bundesweite Erlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet nach § 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV; sie überwacht und ahndet nach § 28a. Die offizielle Whitelist nach § 9 Abs. 8 ist das einzige Mittel, eine Erlaubnis zuverlässig zu prüfen. Der Snapshot vom 02.10.2026 weist 30 Einträge aus: 27 Inhaber mit Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich Pferdewetten) und drei reine Pferdewetten-Inhaber. Jede gelistete Domain ist eine .de-Domain, aber eine .de-Domain allein beweist nichts — die Whitelist führt, was legal ist; alles andere ist es nicht.
Eine Ersterlaubnis läuft fünf Jahre nach § 4c Abs. 1; die Whitelist zeigt ausschließlich Ausstellungsdaten, kein Enddatum. Wichtig für die Zuordnung: Nur die Domain, die unter der Sportwetten-Erlaubnis gelistet ist, nimmt Sportwetten entgegen. Slots-, Poker- oder Casino-Erlaubnisse derselben Gesellschaft sind andere Erlaubnisse mit anderen Regeln; eine Casino-Erlaubnis deckt niemals eine Sportwette.
Was eine Offshore-Lizenz in Deutschland bedeutet
Ein in Curaçao, Anjouan oder Malta ausgestelltes Dokument ist in Deutschland nicht relevant. Das ergibt sich aus § 4 Abs. 1 GlüStV: Wer Glücksspiel in Deutschland ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde veranstaltet oder vermittelt, betreibt unerlaubtes Glücksspiel. Die GGL warnt Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten — am 17. September 2026 etwa vor „Platincasino“ und vergleichbaren Angeboten.
Strafrechtlich kann die Veranstaltung nach § 284 StGB bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, Werbung bis zu ein Jahr nach sich ziehen; die Teilnahme nach § 285 StGB ist mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bewehrt. Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse zu Strafverfahren gegen einzelne Spielende vor. Die Durchsetzung läuft über Verbotsverfügungen, Zahlungs- und Netzblockaden nach § 9.
Zivilrechtlich haben deutsche Gerichte in mehreren Fällen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze verpflichtet. Der Bundesgerichtshof legte dem EuGH am 25.07.2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit einer solchen Nichtigkeit entgegensteht; der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. In seinen Schlussanträgen vom 19.03.2026 (Rs. C-530/24, Tipico) hält EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou eine Rückzahlungspflicht grundsätzlich für möglich, mit Ausnahme einer zugesicherten Aussetzung der Lizenzdurchsetzung. Kein Erstattungsanspruch ist damit garantiert — die Entscheidung des EuGH steht aus.
Vergleich der Anbieter: Wer ist whitelisted, wer nicht
Die folgende Tabelle ordnet die Anbieter dieses Vergleichs nach Whitelist-Status und Erlaubnisalter. Die Spalte „Erlaubnis seit“ gibt das Datum der ersten Sportwetten-Erlaubnis auf der Whitelist (02.10.2026) an; Folgeerlaubnisse sind im Forschungsbestand vermerkt. Offshore-Adressen sind nicht Gegenstand der Whitelist und stehen hier nur, weil deutsche Spielende auf sie stoßen.
| Anbieter | Whitelist-Status | Erlaubnisinhaber | Erlaubnis seit |
|---|---|---|---|
| ODDSET | Whitelist — Sportwetten-Erlaubnis | ODDSET Sportwetten GmbH | 18.11.2020 |
| Interwetten | Whitelist — Sportwetten-Erlaubnis | Interwetten Gaming Limited | 02.11.2020 |
| AdmiralBet | Whitelist — Sportwetten-Erlaubnis | Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| bet-at-home | Whitelist — Sportwetten-Erlaubnis | Bet-at-home.com Internet Limited | 02.11.2020 |
| Winamax | Whitelist — Sportwetten-Erlaubnis | WINAMAX SA | 29.06.2021 |
| Tipico | Whitelist — Sportwetten-Erlaubnis | Tipico Co. Limited | 09.10.2020 |
| 22Bet | Nicht auf Whitelist | Curaçao (Drittquellenangabe) | — |
| Playzilla | Nicht auf Whitelist | Curaçao (Drittquellenangabe) | — |
| Boomerang Bet | Nicht auf Whitelist | Curaçao (Drittquellenangabe) | — |
| Sportaza | Nicht auf Whitelist | Anjouan (vom Anbieter ausgewiesen) | — |
Die Spalte „Erlaubnis seit“ zeigt ein deutliches Muster: Der Block der whitelisted Anbieter erhielt seine ersten Erlaubnisse zwischen Oktober 2020 und Juni 2021, dem Eröffnungsfenster der GGL-Sportwetten-Erlaubnisse. Folgeerlaubnisse aus 2022/2024 verlängern die Gültigkeit, ohne das Anfangsdatum zu verändern. Wer ein Datum vor Oktober 2020 sucht, sucht eine Erlaubnis außerhalb des heutigen Regimes.
ODDSET — der Anbieter mit deutscher Verwaltungsgeschichte
ODDSET wird vom Regierungspräsidium Darmstadt per Bescheid vom 15.12.2022 die Erlaubnis für Sportwetten im Internet und im stationären Vertrieb erteilt; die heutige Aufsichtsbehörde ist die GGL in Halle (Saale). Das Modell richtet sich an Spielende, die die gewohnte Anbindung über die ODDSET-Kette schätzen: Annahmestellen, App und Online-Angebot unter einer Erlaubnis.
Im Vergleich fällt ODDSET durch die Doppelstruktur auf: Sportwetten im Internet und im stationären Vertrieb unter derselben Erlaubnis. Wer am Tresen spielt, spielt bei der gleichen Gesellschaft wie online — das ist bei den meisten Mitbewerbern anders. Für Spielende zählt das dann, wenn sie eine Rechnung aus dem Annahmestellen-Vertrieb mit der Online-Wette verheiratet sehen wollen.
Interwetten — klassisches Angebot mit EU-Sitz
Die Whitelist führt die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne’ Point, Sliema, Malta, mit einer ersten Sportwetten-Erlaubnis vom 02.11.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 27.12.2022. Der maltesische Sitz ist typisch für EU-ausgerichtete Sportwettenanbieter; die deutsche Erlaubnis kommt ausdrücklich dazu, ersetzt sie aber nicht.
AdmiralBet — ein Inhaber mit mehreren Erlaubnistypen
AdmiralBet gehört zur Greentube Betting Malta Limited und hat eine Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020, Folgeerlaubnisse vom 13.12.2022 und 29.07.2024. Auf slots.admiralbet.de besteht zusätzlich eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 28.09.2022. Für Spielende relevant: Bei AdmiralBet sind Sportwetten und Automatenspiele klar getrennte Erlaubnisse, was bei der Frage, welche Regeln wo gelten, den Blick auf die richtige Domain zwingt.
bet-at-home — österreichische Wurzeln, deutsche Erlaubnis
Bet-at-home.com Internet Limited hält die deutsche Sportwetten-Erlaubnis seit dem 02.11.2020 mit Folgeerlaubnis vom 22.12.2022; eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht seit dem 28.12.2022. Die Marke stammt ursprünglich aus Österreich und ist in der deutschen Whitelist mit einer eigenen Domain vertreten. Wer das österreichische Stammhaus kennt, sollte darauf achten, dass die deutsche .de-Domain das andere Erlaubnisregime nutzt.
Winamax — jüngste Erlaubnis in der Whitelist-Runde
WINAMAX SA erhielt ihre Online-Sportwetten-Erlaubnis am 29.06.2021 und verlängerte sie mit Bescheid vom 08.12.2022. Die französische Herkunft ist unübersehbar; in Deutschland tritt die Gesellschaft mit einer eigenen Erlaubnis auf, beaufsichtigt von der GGL.
Tipico — der Fall vor dem EuGH
Tipico Co. Limited hat eine Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und eine Folgeerlaubnis vom 09.12.2022. Im Bestand ist Tipico vor allem durch das EuGH-Verfahren präsent: Ein Kläger fordert mehr als 3.700 € aus Wetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück, weil der damalige Anbieter keine deutsche Erlaubnis hatte. Die Schlussanträge des Generalanwalts stärken grundsätzlich die Rückzahlungspflicht. Tipico gehört heute zum whitelisted Block — die alten Wetten fallen in eine Zeit vor der heutigen Erlaubnis.
22Bet, Playzilla, Boomerang Bet, Sportaza — vier Offshore-Adressen
Diese vier Marken erscheinen hier, weil sie Spielenden in Deutschland im Netz begegnen, nicht weil sie eine deutsche Erlaubnis besitzen. 22Bet, Playzilla und Boomerang Bet werden in Drittquellen mit einer Curaçao-Lizenz geführt, Sportaza verweist in der Fußzeile auf eine Lizenz der Autonomen Insel Anjouan (Lizenznummer ALSI-202606064-FI2). Keine dieser Lizenzen hat in Deutschland eine erlaubnisbegründende Wirkung. Für Spielende in Deutschland sind das Angebote nach § 4 Abs. 1 GlüStV — unerlaubtes Glücksspiel, mit allen Folgen aus dem vorherigen Abschnitt: keine OASIS-Abfrage, keine LUGAS-Limitdatei, keine eigene Aufsicht, keine deutsche Rekursmöglichkeit.
Das Sportwettenangebot dieser Marken ist breit: 22Bet nennt Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen; Playzilla ergänzt Live-Wetten und virtuelle Sportwetten; Boomerang Bet gliedert in Sport, In-Play, Esports und Top Leagues und veröffentlicht eigene Sportsbook Rules. Was daran legal breit wirkt, ist im deutschen Rahmen nicht erlaubt — und wer dort spielt, kann die Schutzmechanismen aus den vorigen Abschnitten nicht aktivieren.
Was ein Wechsel ins unerlaubte System konkret kostet
Limit, Sperre und paralleles Spielen
Wer bei einem whitelisted Anbieter monatlich 1.000 € einzahlt, hat sein Limit ausgereizt — jeder weitere Euro wird von der Limitdatei abgelehnt. Ein Wechsel auf eine Offshore-Seite setzt die Limitdatei außer Kraft; das eigene Limit gilt nur dort, wo es abgefragt wird. Bei einem beispielhaften zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1,90 / 1,90 bedeutet ein Umsatz von 1.000 € bei einmaligem Einsatz einen statistischen Verlust im Bereich von ca. 50 €. Ebenso wird eine OASIS-Sperre beim Wechsel ins Offshore nicht mitgetragen, weil Offshore-Anbieter keinen Zugriff auf das deutsche Sperrsystem haben. Wer sich selbst sperren lässt, sperrt sich nur aus dem erlaubten Markt.
Geldwäsche-Regel und eigene Zahlungsmittel
Das deutsche Regime akzeptiert nur Zahlungen von Konten im eigenen Namen bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut — anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen. Offshore akzeptiert häufig Krypto, E-Wallets ohne KYC und Prepaid-Codes; das ist im Offshore-Modell üblich und der Grund, warum die deutsche Aufsicht diese Wege nicht nutzt. Wer dorthin wechselt, weil das anonyme Zahlen bequemer ist, hat die Schutzregel gewechselt, nicht verbessert.
Rechtsschutz und Auszahlung
Im erlaubten System liegt das Spielerguthaben auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto, bei Kontoschließung erfolgt die Auszahlung binnen fünf Werktagen ohne Gebühren. Offshore gibt es diese Sicherung nicht; das Insolvenzrisiko trägt die spielende Person. Zivilrechtlich haben deutsche Gerichte Rückzahlungen zugesprochen; ob das immer funktioniert, hängt vom Sitz, der Vollstreckbarkeit und der Bereitschaft des Anbieters ab.
Sportwettensteuer: Wer sie schuldet und wer sie trägt
Die Sportwettensteuer nach §§ 16-25 RennwLottG beträgt 5,3 % auf der Bemessungsgrundlage „Einsatz minus die Steuer selbst“ (§§ 17, 18) — das sind rund 5,03 % des gezahlten Einsatzes (5,3 / 105,3). Geschuldet wird sie vom Veranstalter der Wette, nicht vom Spielenden (§ 19). Ob und wie sie an die Kundschaft weitergegeben wird, ist Sache des Anbieters und steht in dessen AGB.
Die Steuer fällt auch bei unerlaubten Anbietern an; eine gezahlte Steuer ist kein Beleg für eine deutsche Erlaubnis. Wer wissen will, was wirklich abgeht, prüft die Whitelist. Gewinne privater Spielende sind auf Ebene des Glücksspielstaatsvertrags nicht abschließend geregelt — allgemeine Auskunft ersetzt keine Steuerberatung.
Werbe- und Bonusregeln: Was im erlaubten System gilt
Nur Erlaubnisinhaber dürfen in Deutschland für Sportwetten werben (§ 5 Abs. 7 GlüStV). Der Werbezeit-Bann von 06:00-21:00 Uhr (§ 5 Abs. 3 Satz 1) betrifft Slots, Online-Poker und Online-Casino — nicht Sportwetten. Bei Sportwetten sind Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung eines Ereignisses im selben Kanal untersagt, Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, und keine Vergütung von Affiliates nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6).
Für Sportwettenboni enthält der GlüStV keine Vorgaben zu Höhe, Umsatz oder Mindestquote — diese Größen stehen nur in den AGB des jeweiligen Anbieters. Was in Werbung als „risikofrei“ oder „kostenlos“ verkauft wird, entpuppt sich in den Umsatzbedingungen; dort liegt der eigentliche Preis eines Bonus.
Wer bietet heute in Deutschland legal Sportwetten an?
Die Whitelist-Stand 02.10.2026 führt 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich Pferdewetten) und drei reine Pferdewetten-Inhaber. Die in diesem Vergleich genannten Marken — ODDSET, Interwetten, AdmiralBet, bet-at-home, Winamax, Tipico — decken einen typischen Querschnitt des Marktes ab: deutsche Traditionsmarken, österreichische oder französische Gesellschaften mit deutscher Erlaubnis und Anbieter mit zusätzlichen Erlaubnissen für virtuelle Automatenspiele. Was die Whitelist nicht abbildet, ist kein Zufall — entweder ist die Erlaubnis beantragt und noch nicht erteilt, oder der Anbieter ist in Deutschland schlicht nicht zugelassen.
Wer vor der Kontoeröffnung prüfen will, ob eine Marke whitelisted ist, geht direkt auf die Übersicht der GGL. Die Liste ist nach Inhaber und Domain sortiert; eine Domain, die dort nicht auftaucht, fällt aus der deutschen Erlaubnis heraus — unabhängig von Werbeversprechen, angeblichen EU-Lizenzen oder .de-Domains.
Was LUGAS einem Sportwetter im Alltag tatsächlich bringt
Das Limit im Monat, hart durchgesetzt
Wer im erlaubten System spielt, gibt beim ersten Login sein anbieterübergreifendes Monatslimit an — meist 1.000 €. Dieses Limit wird bei jedem Login gegen die Limitdatei geprüft; eine versuchte Einzahlung über dem Restbetrag wird abgelehnt. Der Mechanismus ist simpel und wirkt zuverlässig, sofern der Anbieter angeschlossen ist. Die Verfügbarkeit der Zentraldateien lag 2024 bei über 99,99 Prozent; ein Ausfalltag ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Paralleles Spielen nicht möglich
Die Aktivitätsdatei ergänzt die Limitdatei und stellt sicher, dass ein angemeldeter Spielender nicht gleichzeitig bei einem zweiten Anbieter aktiv ist. Wer versucht, parallel zu wetten, wird auf den ersten Anbieter zurückverwiesen. Das soll verhindern, dass das Monatslimit über zwei Plattformen hinweg ausgereizt wird; ein zweites Konto unter eigenem Namen hilft nicht.
OASIS und Panikbutton im Verbund
OASIS fragt bei Registrierung und Login ab, ob eine Sperre vorliegt. Wer selbst sperrt, schließt sich aus dem gesamten erlaubten Markt aus — automatisch, ohne Diskussion. Der Panikbutton ist die Kurzform: einmal gedrückt, blockiert 24 Stunden lang. Beide Mechanismen helfen nur innerhalb des erlaubten Systems; Offshore bleibt außen vor.
Zur Datenbasis dieses Vergleichs
Lizenzstatus, Erlaubnisinhaber und Daten basieren direkt auf der GGL-Whitelist (Stand 02.10.2026) und den Selbstangaben der Anbieter. Für die Offshore-Adressen wurden die Lizenzausweisungen in den Fußzeilen und Drittquellen herangezogen — Curaçao für 22Bet, Playzilla, Boomerang Bet; Anjouan für Sportaza. Diese Lizenzausweise sind keine deutsche Erlaubnis. Wer dort einzahlt, sollte sich vorher bewusst sein, dass eine Curaçao- oder Anjouan-Lizenz in Deutschland keine erlaubnisbegründende Wirkung entfaltet.
Zu Bonusbedingungen, Mindestquoten, Auszahlungsdauer und Zahlungsmethoden äußert sich diese Seite bewusst nicht pauschal; die Bedingungen jedes Anbieters stehen in dessen AGB und sind dort nachzulesen. Auch ein konkreter Marktpreis für einzelne Spiele oder eine Wettmarge wird hier nicht zitiert, weil solche Werte nur für den Zeitpunkt der Stichprobe gelten und beim nächsten Spieltag schon anders aussehen können.
Häufige Fragen
Was ist LUGAS und welche Daten erfasst die Limitdatei?
LUGAS ist das länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem, das seit dem 01.01.2023 von der GGL verwaltet und von Dataport AöR betrieben wird. Die Limitdatei summiert die monatlichen Einzahlungen eines Spielenden über alle erlaubten Anbieter hinweg und ordnet die Spielenden über Pseudonyme zu, ohne Klardaten zu speichern. Die Aktivitätsdatei ergänzt das System um die Sperre parallel geführter Konten.
Welche Wettanbieter sind nicht an LUGAS angeschlossen, und was bedeutet das für ihren Status in Deutschland?
Alle Anbieter auf der GGL-Whitelist sind an LUGAS angeschlossen — der Anschluss ist Pflicht. Wer nicht angeschlossen ist, hat keine deutsche Erlaubnis und bietet aus deutscher Sicht unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Die in diesem Vergleich genannten Offshore-Marken 22Bet, Playzilla, Boomerang Bet und Sportaza fallen in diese Kategorie und haben in Deutschland keine erlaubnisbegründende Lizenz.
Warum gilt bei lizenzierten Anbietern ein Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat über alle Anbieter hinweg?
Das Limit steht in § 6c Abs. 1 GlüStV und wird über die LUGAS-Limitdatei technisch durchgesetzt. Ein Anbieter darf im Einzelfall ein höheres Limit setzen, maximal bis 30.000 €, aber nur bei nachweisbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und höchstens für ein Prozent seiner aktiven Spielenden. Ohne diese Durchsetzung wäre das Limit nur eine Selbstverpflichtung.
Was verhindert LUGAS außer Limitüberschreitungen, etwa paralleles Spielen bei mehreren Anbietern?
Die Aktivitätsdatei verhindert paralleles Spielen bei mehreren Anbietern nach § 6h GlüStV. Ergänzend wirkt OASIS als bundesweite Sperrdatei: Selbstsperren werden bei Registrierung und Login abgefragt und gelten für drei Monate bei genannter Frist, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikblock nach § 6i Abs. 3 löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus.
Was verliert, wer bei einem Anbieter ohne Anbindung an LUGAS und OASIS wettet?
Wer dorthin wechselt, verliert die Wirksamkeit des Monatslimits, den Schutz vor parallelen Konten, die Anwendung einer OASIS-Selbstsperre und die Insolvenzsicherung des Spielerguthabens. Hinzu kommen der Wegfall deutscher Rechtsschutzwege, eine schwächere zivilrechtliche Durchsetzbarkeit und die Aufhebung der Pflicht zur Einzahlung von einem Konto im eigenen Namen. Steuerlich zahlt die Wette auch dort Steuer, aber das begründet keine Erlaubnis.
Wie lässt sich über die GGL-Whitelist prüfen, ob ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis besitzt?
Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist auf der Webseite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder öffentlich zugänglich. Sie führt ausschließlich Domain und Erlaubnisinhaber; eine .de-Domain allein reicht nicht. Wer dort nicht erscheint, hat entweder keine Erlaubnis oder eine andere Erlaubnis als die geprüfte, was im Zweifel über die Aufsichtsbehörde zu klären ist.
Lizenz – wettanbieterhub
Inhalt erstellt vom Team «wettanbieterhub»
