Wettanbieter ohne Steuer 2026: Wer die Steuer wirklich trägt

Updated Oktober 2026
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Die Sportwettensteuer in Deutschland beträgt 5,3 % – gerechnet auf den Einsatz ohne die Steuer selbst, also rund 5,03 % vom eingezahlten Betrag. Geschuldet wird sie vom Anbieter, nicht von der Person, die wettet. Ob der Anbieter sie selbst trägt, vom Gewinn abzieht, die Quote senkt oder den Einsatz schmälert, entscheidet er allein. Genau dort beginnt das Marketing mit dem Versprechen „0 % Wettsteuer“: Es beschreibt nicht das Fehlen einer Abgabe, sondern die Entscheidung eines Hauses, sie aus eigener Tasche zu zahlen – oder anders zu verteilen, als es die meisten Konkurrenten tun. Wer in Deutschland legal anbietet, hat eine Sportwetten-Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL); auf der Whitelist vom 2. Oktober 2026 stehen 27 solcher Inhaber. Wer ohne diese Erlaubnis bleibt, darf in Deutschland gar nicht um Echtgeld werben – „0 % Wettsteuer“ klingt dort nach einem Vorteil, meint aber vor allem: kein deutscher Pass, kein OASIS, kein LUGAS, kein Insolvenzschutz.

Ein Stadion unter Flutlicht, aus großer Entfernung über eine dunkle Wiese fotografiert, am Himmel zieht Nebel auf.
Die Sportwettsteuer wird in Deutschland seit dem 1. Juli 2012 erhoben.

Stand: Oktober 16, 2026 | Geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand 2. Oktober 2026.

Was die Sportwettensteuer ist und wer sie zahlt

Die Steuer ist keine Erfindung der Wettbranche, sondern steht seit dem 1. Juli 2012 im Rennwett- und Lotteriegesetz (§§ 16–25 RennwLottG). Sie beträgt 5,3 % und bezieht sich auf den Spieleinsatz ohne die Steuer selbst – eine rechnerische Eigenheit, die in der Werbung fast nie auftaucht. Auf einen Einsatz von 100 € entfallen 5,03 € Steuer, der Anbieter führt 94,97 € an den Wettgewinnen aus.

Ein Notizbuch mit handschriftlichen Rechnungen und ein Taschenrechner liegen auf einem Schreibtisch neben einer Tasse Kaffee im Licht des frühen Morgens.
Bei Wettarena fällt neben dem Wetteinsatz nur die gesondert ausgewiesene Steuer an (5,3 % des Spieleinsatzes inkl. Steuer).

Dass die Person am Wettschein die Steuer nicht direkt bezahlt, gehört zu den hartnäckigsten Missverständnissen. Die Steuer schuldet der Anbieter (§ 19 RennwLottG). Was die Spielenden spüren, ist allein die Frage, ob und wie der Anbieter sie weiterreicht – und genau diese Frage teilt den Markt.

Vier Modelle sind auf dem deutschen Markt zu beobachten. Manche Anbieter ziehen die Steuer direkt vom Einsatz ab: Wer 10 € einzahlt, setzt nur 9,50 € – der Rest landet beim Finanzamt. Andere kürzen die Quote, sodass aus einer Quote 2,00 rechnerisch 1,893 wird und der Gewinn entsprechend sinkt. Eine dritte Gruppe behält 5 % des Bruttogewinns ein, sobald die Wette gewinnt. Vierte – und seltenere – Anbieter tragen die Steuer komplett selbst und lassen Einsatz wie Gewinn unangetastet. Auf den ersten Blick wirkt Modell vier am günstigsten; auf den zweiten Blick unterscheidet es sich von Modell eins nur um die Art, wie der Betrag beim Spielenden ankommt – netto kostet es beide Male Geld, nur an einer anderen Stelle der Rechnung.

Die Mechanik in einem Beispiel

Wer 100 € zu einer Quote von 2,00 setzt, erhält im Erfolgsfall 200 € zurück. Zieht der Anbieter die Steuer am Gewinn ab, behält er von diesen 200 € noch 5 %, also 10 €; ausgezahlt werden 190 €. Bei einem Quotenabschlag von 5,3 % wird die Quote im Vorfeld auf etwa 1,893 gesenkt; 100 € Einsatz werden zu 189,30 € Auszahlung, ebenfalls ohne sichtbaren Steuerposten auf dem Wettschein. Der Unterschied ist rein buchhalterisch, das Ergebnis auf dem Konto ist nahezu identisch. Die Variante „Steuer tragen“ liefert 200 € – genau das, was die Quote versprochen hat. Wer die Wahl hat, sollte sich also fragen, ob ihm der Verzicht auf 10 € wichtiger ist als die Frage, wo das Geld abgezogen wird.

Woher die Werbung mit „0 %“ kommt

Winamax wirbt auf der eigenen Website mit dem Slogan „0 % Wettsteuer und die besten Quoten“. ODDSET erklärt in seinen Hilfeseiten, dass weder Einsatz noch Gewinn mit einem Steuerabzug belegt werden. Beide Aussagen treffen zu – innerhalb des eigenen Angebots. Sie treffen nicht zu für den Markt: Wer bei einem anderen Anbieter wettet, der die Steuer auf die Quote schlägt, hat sehr wohl einen Wettsteuer-Anteil – er ist nur in der Quote versteckt, nicht auf dem Wettschein.

Dass Werbung mit „0 %“ funktioniert, liegt an einer Eigenheit des Begriffs: „Wettsteuer“ klingt nach einer Belastung des Wettenden, und eine Belastung, die der Anbieter schuldet, lässt sich semantisch aus der Welt räumen. Wer so wirbt, lässt die Frage offen, was an ihrer Stelle auf dem Wettschein passiert. Die Antwort steht in den AGB des jeweiligen Anbieters.

Die rechtliche Seite: Was eine deutsche Erlaubnis bedeutet

Eine Erlaubnis der GGL bedeutet mehr als das Recht, Sportwetten zu vermitteln. Sie bindet den Anbieter an den Glücksspielstaatsvertrag 2021, der seit dem 1. Juli 2021 in Kraft ist, und an die Aufsicht der GGL mit Sitz in Halle (Saale). Wer in diesem Rahmen anbietet, ist auf der Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV geführt – die einzige Stelle, an der eine Erlaubnis verlässlich geprüft werden kann. Die Whitelist vom 2. Oktober 2026 listet 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis sowie drei reine Pferdewett-Anbieter. Die GGL warnt regelmäßig vor Angeboten, die auf dieser Liste nicht auftauchen.

Was die Erlaubnis konkret bedeutet: Der Anbieter muss am Spielerschutz nach § 4 Abs. 3 GlüStV mitwirken – Volljährigkeit, ein Konto pro Person, vollständige Verifizierung. Vor der Verifizierung gilt eine 72-Stunden-Frist mit einem Einzahlungslimit von 100 € ohne Auszahlung. Danach greift die LUGAS-Limitdatei: 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg. Wer ein höheres Limit möchte, muss wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen, eine Selbsterklärung genügt nicht. Anbieter dürfen das Limit auf bis zu 10.000 € anheben, in einem eng begrenzten Rahmen (1 % der aktiven Spielenden) sogar bis 30.000 €. Eine Senkung greift sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen. Parallel-Spiel, also Wetten bei mehreren Anbietern gleichzeitig auf dasselbe Ereignis, ist über die Aktivitätsdatei blockiert.

Die Spielersperre läuft über OASIS, ein bundesweites Register, das bei Registrierung und Login abgefragt wird. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn die Person einen Zeitraum nennt, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 löst eine 24-stündige Sperre aus – ohne Erklärungen, ohne Wartezeit. Offshore-Anbieter sind an weder OASIS noch LUGAS angeschlossen. Wer dort spielt, hat im Streitfall keinen deutschen Ansprechpartner und keine deutsche Rückzahlungspflicht des Anbieters.

Was erlaubt ist – und was nicht

Der GGL-Erlass zu § 21 Abs. 1 GlüStV definiert das Sportwettprogramm: Festquoten auf das Ergebnis eines Ereignisses oder einen Abschnitt davon, als Einzel- oder Kombiwette. Live-Wetten sind während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis oder eine seltene Komponente erlaubt – nächstes Tor im Fußball, nächster Satz im Tennis. „Nächster Punkt“ im Tennis oder „nächster Korb“ im Basketball sind nicht zugelassen. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren dürfen nicht bewettet werden, ebenso wenig manipulationsanfällige Wetten oder Wetten auf Regelverstöße. Wetten auf soziale oder politische Ereignisse sind tabu. E-Sports gilt nach GGL-Praxis nicht als Sport – lizenzierte E-Sports-Wetten gibt es in Deutschland nicht. Virtuelle Sportwetten sind nicht etabliert; eine Aussage zu ihrer Rechtslage wäre Spekulation.

Werbeanforderungen und Bonusregeln

Werbung für unerlaubte Anbieter ist nach § 5 Abs. 7 GlüStV verboten. Ein 06:00–21:00-Werbeverbot gilt für Slots, Online-Poker und Online-Casino – nicht für Sportwetten. Für Sportwetten gilt: keine Werbung unmittelbar vor oder während einer Live-Übertragung auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz. Der GlüStV kennt keine Vorschrift, die einen Sportwetten-Bonus der Höhe nach begrenzt; Umsatzfaktoren, Mindestquoten und Fristen stammen allein aus den AGB des jeweiligen Anbieters.

Strafrechtliche Lage

Anbieter, die ohne deutsche Erlaubnis Sportwetten an deutsche Kunden vermitteln, machen sich nach § 284 StGB strafbar – bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Werbung dafür kann nach § 284 ebenfalls geahndet werden, die Teilnahme nach § 285 StGB bis zu sechs Monate oder eine Geldstrafe. Strafverfahren gegen einzelne Spielende sind in Deutschland nicht etabliert – weder ein Freifahrtschein noch eine Drohkulisse. Die GGL setzt Verbotsverfügungen, Zahlungsblockaden und Netzwerkblockaden durch; ihre Durchsetzung ist nicht lückenlos, aber stetig.

Offene zivilrechtliche Frage: Tipico vor dem EuGH

Am 25. Juli 2024 legte der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 90/23) dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. Der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Am 19. März 2026 legte der EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou in der Rechtssache C-530/24 (Tipico) seine Schlussanträge vor und hielt es grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten – mit einer Ausnahme: Haben Behörden zugesichert, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen, entfällt der Anspruch. Ein Urteil steht aus. Wer heute bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis wettet, hat keine Garantie auf Rückzahlung – weder nach alter Rechtslage noch nach kommender.

Spielerschutz bleibt vom Steuerthema unberührt

Die Sportwettensteuer ist eine Frage der Buchführung, nicht des Spielerschutzes. Wer „0 % Wettsteuer“ wirbt, ändert weder das Verlustrisiko noch die Limits nach § 6c GlüStV noch die Reichweite der Selbstsperre. Eine Wette ohne sichtbaren Steuerabzug ist nicht sicherer als eine mit – sie verzichtet lediglich auf einen Posten auf dem Wettschein.

Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Küchentisch, daneben stehen ein Glas Wasser und eine Armbanduhr.
Interwetten gibt in seinen AGB an, dass die Sportwettensteuer von Interwetten getragen wird; zum Ausgleich wird bei Wetten ein Quotenabschlag in Höhe von 5,3 % vorgenommen.

Das ist kein Randthema, sondern der Punkt, an dem die Werbung mit der Realität kollidiert. Wer sein monatliches Wettbudget plant, sollte die Steuer als einen Teil der effektiven Auszahlungsquote verstehen, nicht als eine Sonderabgabe, die der Anbieter einfach schenkt. Bei einer Quote von 2,00 mit eingepreister Steuer liegt die effektive Auszahlung bei 189,30 € statt 200 € – ein Verlust von gut 5 %, der in der Werbung unsichtbar bleibt, auf dem Wettschein aber genau dort steht, wo die Quote steht. Drei weitere Mechanismen schützen die Spielenden unabhängig von der Steuerfrage: OASIS, LUGAS und der Panikbutton. Sie funktionieren nur, wenn der Anbieter eine deutsche Erlaubnis hat.

Was Spielende konkret prüfen sollten

Wer die Werbung „0 % Wettsteuer“ liest, sollte drei Fragen an den Anbieter mitbringen. Erstens: Auf welcher Whitelist steht der Anbieter, und seit wann? Eine.de-Domain allein beweist nichts; die GGL-Whitelist führt die Domain zusammen mit dem erlaubten Inhaber. Zweitens: Wie wird die Steuer weitergereicht – über den Einsatz, die Quote, den Gewinn, oder gar nicht? Drittens: Ist der Anbieter an OASIS angeschlossen? Ohne OASIS funktioniert keine Selbstsperre, ohne LUGAS kein Einzahlungslimit, und ohne deutsche Erlaubnis keine insolvenzgeschützte Trennung der Spielergelder.

Die ehrliche Lesart von „0 % Wettsteuer“ lautet daher: Der Anbieter trägt die Steuer aus seiner Marge. Das ist eine kaufmännische Entscheidung, die sich an der eigenen Kundenstruktur orientiert. Sie ist weder ein Geschenk an die Spielenden noch ein Hinweis auf die Qualität des Wettprogramms – sie ist ein Posten im Wettbewerb um Neukunden.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die folgende Tabelle zeigt alle zehn Anbieter dieses Vergleichs mit ihrer Position auf der GGL-Whitelist und dem Datum der Sportwetten-Erlaubnis. Die Reihenfolge folgt dem Datum der Ersterlaubnis – die ältesten stehen vorne, die jüngsten hinten. Sie ist keine Wertung, sondern ein Schlüssel zum Verständnis, wer schon länger am Markt ist und wer erst seit Kurzem eine deutsche Erlaubnis besitzt.

Anbieter GGL-Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
AdmiralBet Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020
bpremium Ladbrokes (Deutschland) Limited 09.10.2020
NEO.bet Greenvest Betting Limited 09.10.2020
Sportingbet Sportingbet (Deutschland) Limited 09.10.2020
bwin bwin (Deutschland) Limited 09.10.2020
Sportwetten.de NetX Betting Limited 19.11.2020
888sport 888 Germany Limited 30.06.2021
Betano Betkick Sportsbetting Limited 19.02.2021
Tiptorro Torro Tec Limited 30.06.2021
LeoVegas LVSports Limited 21.10.2024

Sechs Anbieter haben ihre Ersterlaubnis am 9. Oktober 2020 erhalten – dem Tag, an dem der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in seinen wesentlichen Teilen in Kraft trat und die ersten Erlaubnisse bundesweit vergeben wurden. Vier weitere folgten im selben Jahr, Tiptorro und 888sport im Juni 2021, LeoVegas erst am 21. Oktober 2024. Die Erlaubnis wird auf fünf Jahre befristet (§ 4c Abs. 1 GlüStV); die Whitelist zeigt nur das Ausstellungsdatum, kein Enddatum – wer ein Enddatum behauptet, erfindet eines.

AdmiralBet – Quotenabschlag im Wettschein

AdmiralBet wird auf der Whitelist von der Greentube Betting Malta Limited geführt. Die Sportwetten-Erlaubnis besteht seit dem 9. Oktober 2020, mit Folgeerlaubnissen vom 13. Dezember 2022 und 29. Juli 2024. Die österreichische Admiral-Marke ist seit Jahrzehnten im Sportwetten-Geschäft; in Deutschland ist sie als Anbieter mit voller Whitelist-Erlaubnis positioniert.

AdmiralBet gehört zu den Anbietern, die die Steuer direkt im Quotenbild verrechnen. Wer die Quote 2,00 anvisiert, sieht im Wettschein eine Quote knapp darunter – der Wettsteuer-Anteil ist eingepreist, der Bruttogewinn entsprechend kleiner. Das ist die ehrlichste Form, eine Steuer sichtbar zu machen: Sie steht in der Zahl, die der Anbieter für die Wette anbietet, nicht in einem Nebenposten. Wer Wetten auf untere Ligen oder Randsportarten schätzt, findet dort ein dünneres Wettprogramm als bei den großen Generalisten.

bpremium – Marke mit langer Historie

bpremium läuft auf der Whitelist unter der Ladbrokes (Deutschland) Limited, mit Ersterlaubnis vom 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 21. Dezember 2022. Ladbrokes gehört zu den ältesten Wettanbietern Großbritanniens; die deutsche bpremium-Linie führt diese Tradition unter deutscher Lizenz weiter.

bpremium fällt durch eine transparente Zahlungsstruktur auf. Die Auszahlungsgebühren hängen von der gewählten Zahlungsmethode ab; bei Banküberweisungen in Euro innerhalb des SEPA-Raums fallen die regulären Inlandsgebühren der Banken an, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Das ist Standard, aber es ist klar formuliert. Wer Auszahlungsgebühren vergleicht, sollte die Hausbank-Seite mitlesen, nicht nur die AGB.

NEO.bet – Anbieter mit klarem Profil

NEO.bet steht auf der Whitelist mit der Greenvest Betting Limited, Ersterlaubnis 9. Oktober 2020, Folgeerlaubnis 22. Dezember 2022. NEO.bet positioniert sich als sportlicher Anbieter mit Fokus auf Fußball und Tennis; das Wettprogramm ist im Mainstream breit, in den Randsportarten schmaler.

In der Steuerfrage hält sich NEO.bet an die Linie, die auf der Whitelist zu erwarten ist: Die Sportwettensteuer wird entweder über die Quote oder über den Gewinn umgelegt – der Anbieter trägt sie nicht selbst. Wer die effektive Auszahlungsquote vergleicht, sollte die Quote bei NEO.bet gegen die Quote bei einem Anbieter mit Steuerübernahme rechnen, nicht gegen einen gedachten „brutto“-Wert.

Sportingbet – 5 % vom Bruttogewinn

Sportingbet wird auf der Whitelist von der Sportingbet (Deutschland) Limited geführt, mit Ersterlaubnis vom 9. Oktober 2020 und Folgeerlaubnis vom 21. Dezember 2022. Sportingbet gehört zur Entain-Gruppe und ist im deutschen Markt als klassischer Sportwetten-Anbieter präsent.

In den Wettregeln nennt Sportingbet eine Steuer von „5 % des Wetteinsatzes“ nach § 17 des Rennwett- und Lotteriegesetzes. Bei gewonnenen Wetten behält das Unternehmen 5 % des Bruttogewinns (Einsatz mal Quote) vom Gewinn ein. Das ist die ehrlichste Form, die Steuer sichtbar zu machen: Der Abzug passiert erst im Erfolgsfall, der Einsatz bleibt unangetastet. Auf 100 € Einsatz zu Quote 2,00 zahlt Sportingbet im Gewinnfall 190 € aus – 5 % von 200 € einbehalten, 10 € weniger als die Brutto-Quote verspricht. Wer mit dieser Rechnung plant, weiß genau, was im Erfolgsfall auf dem Konto landet.

bwin – Quotenabschlag auf jeder Wette

bwin steht auf der Whitelist mit der bwin (Deutschland) Limited in Gzira, Malta, mit Ersterlaubnis vom 9. Oktober 2020 und Folgeerlaubnis vom 23. Dezember 2022. bwin ist einer der bekanntesten Namen im europäischen Sportwetten-Markt; in Deutschland ist die Marke seit der Liberalisierung 2021 mit eigener Lizenz aktiv.

bwin verrechnet die Sportwettensteuer direkt in der angebotenen Quote. Wer die Quote 2,00 bei bwin sieht, hat bereits einen Wettsteuer-Anteil eingepreist; das gleiche Spiel steht bei Mitbewerbern oft bei knapp unter 1,90. Die Variante hat einen Vorteil: Wer verliert, verliert genau den Einsatz, den er gesetzt hat – keine versteckten Abzüge auf der Verlustseite. Wer gewinnt, gewinnt weniger, als die Brutto-Quote versprochen hätte. Das ist die Standard-Mathematik der meisten lizenzierten Anbieter in Deutschland.

Sportwetten.de – Vielfalt an Zahlungsmethoden

Sportwetten.de wird auf der Whitelist von der NetX Betting Limited geführt, mit Ersterlaubnis vom 19. November 2020 und Folgeerlaubnis vom 16. Dezember 2022. Die Marke gehört zur Gauselmann-Gruppe und ist auf dem deutschen Markt seit Jahrzehnten ein Begriff – zuerst über Automatenspiele, dann zunehmend auch online.

Sportwetten.de listet als Zahlungsmethoden Kundenkarte, PayPal, Sofortüberweisung über Trustly, Kreditkarte (Visa und Mastercard), Banküberweisung, Skrill und Aircash. Für alle Methoden ist „Keine“ Gebühr und „Sofort“ als Bearbeitung angegeben; ein Mindestbetrag von 10 € gilt bei Trustly, Skrill und Aircash. Einzahlungen über Dritte sind nicht gestattet – das entspricht der Pflicht aus § 6b Abs. 4 GlüStV, nur Zahlungskonten auf den eigenen Namen zu nutzen. Die Breite des Zahlungsangebots ist im deutschen Markt überdurchschnittlich; die Mindestbeträge liegen im unteren Drittel.

888sport – Britische Wurzeln, deutsche Lizenz

888sport wird auf der Whitelist von der 888 Germany Limited geführt, mit Ersterlaubnis vom 30. Juni 2021 und Folgeerlaubnis vom 15. Dezember 2022. Die 888-Gruppe wird von der 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar kontrolliert; die Aktie ist seit September 2005 an der Londoner Börse notiert.

888sport setzt im deutschen Markt auf ein breites Wettprogramm und ein eigenes Quotenniveau. In der Frage Wettsteuer folgt 888sport dem Standard: Die Steuer wird über die Quote oder den Gewinn verrechnet, nicht direkt ausgewiesen. Wer die effektive Auszahlung vergleicht, sollte die Quote bei 888sport gegen die Quote bei einem Anbieter mit Steuerübernahme rechnen.

Betano – Anbieter mit starkem Live-Programm

Betano wird auf der Whitelist von der Betkick Sportsbetting Limited in San Giljan, Malta, geführt, mit Ersterlaubnis vom 19. Februar 2021 und Folgeerlaubnis vom 16. Dezember 2022. Betano gehört zur Kaizen Gaming-Gruppe und ist in mehreren europäischen Märkten aktiv.

In der Frage Wettsteuer folgt Betano dem Standard: Die Steuer wird entweder über die Quote oder den Gewinn umgelegt. Das Live-Wettprogramm ist im deutschen Vergleich überdurchschnittlich breit – wobei die GGL-Beschränkungen für Live-Wetten (§ 21 Abs. 4) gelten: keine Wetten auf den nächsten Punkt im Tennis, keine Wetten auf den nächsten Korb im Basketball, nur Wetten auf das Endergebnis oder seltene Komponenten wie das nächste Tor im Fußball.

Tiptorro – Marke hinter dem Werbeauftritt

Tiptorro wird auf der Whitelist von der Torro Tec Limited geführt, mit Ersterlaubnis vom 30. Juni 2021 und Folgeerlaubnis vom 27. Dezember 2022. Im App Store wird die Tiptorro-App von der Torro Tec Limited angeboten, die sich als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der GGL beschreibt.

Tiptorro gehört zum Tipico-Konzern und ist in Deutschland als preisaggressiver Anbieter positioniert. In der Frage Wettsteuer folgt Tiptorro dem Standard: Die Steuer wird über die Quote oder den Gewinn verrechnet, nicht separat ausgewiesen. Die Verbindung zum laufenden EuGH-Verfahren um die Tipico-Rückzahlungsforderung ist bemerkenswert: Der BGH hat dem EuGH genau die Frage vorgelegt, die auch Tiptorro-Kunden betrifft. Eine Antwort steht aus; sie wird rückwirkend keine Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018 gutschreiben, aber sie wird klären, welche Ansprüche in vergleichbaren Fällen bestehen.

LeoVegas – Frisch auf der Whitelist

LeoVegas wird auf der Whitelist von der LVSports Limited geführt, mit Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21. Oktober 2024 – als einziger Anbieter in dieser Liste, dessen Ersterlaubnis in den vergangenen zwei Jahren erteilt wurde. Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht bereits seit dem 27. Februar 2023.

LeoVegas ist als Casino-Marke bekannt; die Sportwetten-Lizenz ist die jüngste Erweiterung. In der Frage Wettsteuer folgt LeoVegas dem Standard: Die Steuer wird über die Quote oder den Gewinn umgelegt, nicht separat ausgewiesen. Für die Frage, ob die Wettquoten konkurrenzfähig sind, fehlt eine ausreichende Datenbasis – der Anbieter ist erst seit Kurzem in diesem Segment aktiv. Wer auf Marktführer setzt, findet bei LeoVegas ein schmaleres Wettprogramm als bei den etablierten Generalisten.

Wie Anbieter mit „0 % Wettsteuer“ werben

Winamax wirbt auf der eigenen Website mit dem Slogan „0 % Wettsteuer und die besten Quoten“. ODDSET gibt an, weder Einsatz noch Gewinn mit einem Steuerabzug zu belegen – Gewinne würden auf den kompletten Einsatz ohne jeden Abzug ausgezahlt. Beide Aussagen treffen innerhalb des eigenen Angebots zu. Wer die Konkurrenz vergleicht, sieht: Die effektive Auszahlung bei einem „0 %“-Anbieter entspricht der Brutto-Quote – 100 € Einsatz zu Quote 2,00 zahlen 200 € aus. Bei einem Anbieter mit Quotenabschlag sind es 189,30 €; bei einem Anbieter mit Gewinnabzug sind es 190 €. Der Unterschied liegt bei etwa 10 € pro 100 € Einsatz.

Der Begriff „0 % Wettsteuer“ hat eine juristische Sauberkeit: Die Wettsteuer beträgt tatsächlich null auf Seiten der Spielenden – sie wird vom Anbieter getragen, nicht durchgereicht. Das ist keine Täuschung, sondern eine korrekte Beschreibung der Sache, die der Anbieter macht. Die Werbung verschweigt allerdings, was an die Stelle der Steuer tritt: entweder eine etwas niedrigere Quote oder ein verzichtbarer Anbieter, der mit niedrigeren Margen arbeitet. Wer „0 % Wettsteuer“ liest und den Markt nicht kennt, könnte denken, er bekomme dort mehr als bei der Konkurrenz – tatsächlich bekommt er dort nur das, was die Brutto-Quote verspricht.

Wettarena, Interwetten, Betway – drei Sonderfälle

Wettarena gibt in den spielrelevanten Informationen an, dass neben dem Wetteinsatz nur die gesondert ausgewiesene Steuer (5,3 % des Spieleinsatzes inklusive Steuer) anfällt. Das ist die ehrlichste Form der Ausweisung: Der Anbieter trennt sauber zwischen Einsatz und Steuer, der Wettschein zeigt beide Posten. Wer diese Transparenz schätzt, findet sie bei Wettarena.

Interwetten trägt nach seinen AGB (Abschnitt G.8) die Sportwettensteuer nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz selbst; zum Ausgleich wird bei Wetten ein Quotenabschlag in Höhe von 5,3 % vorgenommen. Im Gewinnfall wird die Auszahlungsquote und damit der Wettgewinn um 5,3 % reduziert, ausgenommen Cash-Out-Gewinne; vom Einsatz wird nach den AGB nichts abgezogen. Die Variante ist mathematisch identisch mit dem Standard-Modell – aber Interwetten macht sie transparent, indem der Quotenabschlag klar benannt wird. Eine zusätzliche Besonderheit: Wetten mit einer Quote unter 1,10 sind als Einzelwette nicht möglich; Tipps mit niedrigeren Quoten müssen als Kombi- oder Systemwetten gespielt werden.

Betway nennt die Wettsteuer im abschließenden Prüfschritt des Wettscheins als eigenen Posten neben den ausgewählten Spielen und dem jeweiligen Wettsystem. Das ist eine dritte Variante der Transparenz: Die Steuer steht auf dem Wettschein, sichtbar und nachprüfbar. Wer vor dem Absenden prüft, was ihn die Wette kostet, sieht es dort.

Rechenbeispiel: 100 € Einsatz, Quote 2,00

Die Seite veranschaulicht die Steuerwirkung an einem einzelnen Beispiel. Wer 100 € zu einer Quote von 2,00 setzt, hat Anspruch auf 200 € im Erfolgsfall. Was tatsächlich ausgezahlt wird, hängt vom Anbieter ab.

Variante Brutto-Quote Tatsächliche Auszahlung Effektiver Verlust
Anbieter trägt Steuer selbst 2,00 200,00 € 0,00 €
Quotenabschlag 5,3 % 1,893 189,30 € 10,70 €
5 % vom Bruttogewinn 2,00 (sichtbar) 190,00 € 10,00 €
Steuer auf den Einsatz (5,03 %) 2,00 (sichtbar) 94,97 € × 2,00 = 189,94 € 10,06 €

Die Bandbreite liegt zwischen 0 € und 10,70 € auf einen Einsatz von 100 €. Die ersten beiden Varianten (Wettarena, Interwetten) und die letzten beiden (Sportingbet, Betway) führen zu Ergebnissen, die um 10 € auf 100 € Einsatz liegen. Die Variante „Anbieter trägt Steuer selbst“ (Winamax, ODDSET) liegt 10 € darüber. Wer mit festem Budget plant, sollte diese 10 € als kalkulatorischen Posten mitführen.

Was die Anbieter unterscheidet – abseits der Steuer

Die Steuerfrage allein entscheidet nicht, welcher Anbieter passt. Drei andere Kriterien spielen in die Wahl hinein: das Wettprogramm, die Quote im Hauptmarkt, und die Geschwindigkeit der Auszahlung. Wer Bundesliga und Champions League wettet, hat bei allen zehn Anbietern ein dichtes Programm; wer auf norwegische Eishockey-Ligen oder dänische Handball-Ligen setzt, hat bei den Generalisten das breitere Angebot. Wer Live-Wetten schätzt, sollte prüfen, welche Komponenten der Anbieter überhaupt anbietet – die GGL-Beschränkungen engen das Live-Programm ein.

Die effektive Auszahlungsquote – die Quote, die nach Steuern und Margen tatsächlich ausgezahlt wird – ist der zuverlässigste Maßstab für einen Anbieter im Hauptmarkt. Sie liegt je nach Anbieter und Markt zwischen 90 % und 96 %; ein Prozentpunkt Unterschied macht auf Dauer mehr aus als die Frage, ob die Steuer 5 % oder 5,3 % beträgt.

Wann „0 % Wettsteuer“ nicht reicht

Drei Situationen, in denen die Werbung mit „0 %“ an Aussagekraft verliert. Erstens, wenn der Anbieter seine Marge anders erhöht – etwa durch höhere Mindestquoten für Bonusaktionen, durch Einschränkungen im Wettprogramm, durch kostenpflichtige Auszahlungsmethoden. Zweitens, wenn der Anbieter ohne deutsche Erlaubnis arbeitet – dann ist „0 %“ nur ein Teil einer Reihe fehlender Schutzmechanismen. Drittens, wenn die Person OASIS-Sperre benötigt und der Anbieter nicht angeschlossen ist – dann hilft die niedrigste Steuerquote der Welt nicht.

Wer auf der GGL-Whitelist steht, hat die Pflicht, an OASIS und LUGAS angeschlossen zu sein, das Einzahlungslimit zu prüfen und die Verifizierung vorzunehmen. Wer dort nicht steht, hat diese Pflichten nicht – und das ist der entscheidende Unterschied. Die Werbung mit „0 % Wettsteuer“ verkauft einen finanziellen Vorteil; was fehlt, ist der Spielerschutz, der bei einem Verlust von mehr als 1.000 € im Monat greift. Das ist der Punkt, an dem die Wettsteuer-Frage aufhört, eine kaufmännische Frage zu sein, und zu einer Sicherheitsfrage wird.

Der Blick auf den Gesamtmarkt

Die Steuereinnahmen aus Sportwetten in Deutschland beliefen sich im Jahr 2023 auf 409 Millionen Euro – ein Rückgang um 5,2 % gegenüber dem Vorjahr, aber 116,8 % höher als 2013 (189 Millionen). Die gesamten Steuereinnahmen aus Glücksspiel betrugen 2023 rund 2,48 Milliarden Euro, wovon die Lotteriesteuer mit rund 1,77 Milliarden Euro den größten Anteil ausmachte. Diese Zahlen zeigen den Markt in seiner Größenordnung: Sportwetten sind ein Milliardenmarkt, in dem die Steuer eine relevante, aber nicht dominante Rolle spielt.

Wer in diesem Markt konkurriert, hat drei Wege: die Steuer tragen, die Steuer umlegen, oder die Steuer in der Quote verstecken. Anbieter mit Whitelist-Erlaubnis können den dritten Weg nur eingeschränkt gehen – die GGL prüft die Auszahlungsquoten. Anbieter außerhalb der Whitelist haben diese Prüfung nicht. Der Wettbewerb um die sichtbarste Steuerpolitik ist eine Folge des deutschen Regulierungsrahmens; gleichzeitig ist der Wettbewerb um die effektivste Auszahlung eine Konstante des Marktes. Wer beides im Blick hat, sieht den Markt klarer.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Sportwettensteuer in Deutschland, und auf welche Bezugsgröße wird sie berechnet?

Die Sportwettensteuer beträgt 5,3 % nach §§ 16–25 RennwLottG. Sie wird auf den Spieleinsatz ohne die Steuer selbst berechnet – das sind rund 5,03 % vom eingezahlten Betrag. Auf 100 € Einsatz entfallen 5,03 € Steuer; der Anbieter führt 94,97 € an die Wettgewinne aus.

Wer schuldet die Sportwettensteuer – der Anbieter oder die Spielenden?

Die Steuer schuldet der Anbieter (§ 19 RennwLottG). Ob und wie er sie an die Spielenden weitergibt – über den Einsatz, die Quote, den Gewinn oder gar nicht –, entscheidet er in seinen AGB. Die Spielenden schulden die Steuer nicht direkt; sie tragen sie nur, wenn der Anbieter sie umlegt.

Was bedeutet Werbung mit „0 % Wettsteuer“ für Quote und Auszahlung?

„0 % Wettsteuer“ bedeutet, dass der Anbieter die Steuer selbst trägt – Einsatz und Gewinn bleiben unangetastet. Auf 100 € Einsatz zu Quote 2,00 zahlt ein solcher Anbieter im Erfolgsfall 200 € aus. Anbieter, die die Steuer auf die Quote schlagen, zahlen bei derselben Brutto-Quote 189,30 € aus. Der Unterschied liegt bei rund 10 € pro 100 € Einsatz.

Wie wird ein Gewinn berechnet, wenn der Anbieter einen Quotenabschlag von 5,3 % vornimmt?

Bei einem Quotenabschlag von 5,3 % wird die angezeigte Quote entsprechend gesenkt – aus 2,00 werden 1,893. Auf 100 € Einsatz zahlt der Anbieter 189,30 € aus, sofern die Wette gewinnt. Vom Einsatz wird nichts abgezogen, der Abzug passiert vollständig in der Quote.

Warum bieten Seiten ohne deutsche Erlaubnis Wetten ohne Steuer an, und was fehlt dort?

Seiten ohne deutsche Erlaubnis zahlen keine deutsche Wettsteuer, weil sie nicht in Deutschland veranstalten – sie unterliegen der Rechtsordnung ihres Sitzlandes. Was dort fehlt, ist die deutsche Erlaubnis selbst: kein OASIS, kein LUGAS, kein Insolvenzschutz, keine deutsche Rückzahlungspflicht im Streitfall. Die GGL warnt regelmäßig vor solchen Angeboten.

Seit wann wird die Sportwettensteuer in Deutschland erhoben?

Die Sportwettsteuer wird in Deutschland seit dem 1. Juli 2012 erhoben. Die Einnahmen beliefen sich 2023 auf 409 Millionen Euro, ein Rückgang um 5,2 % gegenüber dem Vorjahr. Zehn Jahre zuvor, 2013, hatten sie 189 Millionen Euro betragen – ein Anstieg um 116,8 % über das Jahrzehnt.

Inhalt erstellt vom Team «wettanbieterhub»