Wo Leichtathletik online gewettet wird – und was die GGL erlaubt

Updated Oktober 2026
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Eine Wette auf einen 100-Meter-Lauf, einen Weitsprung oder einen Marathon ist in Deutschland nur dann erlaubt, wenn der Anbieter eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder besitzt und seine Domain auf der amtlichen Whitelist geführt wird. Wer auf dieser Liste steht, darf das Sportwettprogramm zu Sprint, Sprung, Stoß, Wurf und Mehrkampf anbieten – und ist an die Regeln des Glücksspielstaatsvertrags gebunden, inklusive des 1.000-€-Einzahlungslimits, der Sperrdatei OASIS und der Einschränkung, dass Livewetten während eines laufenden Rennens nur das Endergebnis oder seltene Ereignisse betreffen dürfen. Wer woanders spielt, spielt ohne diese Erlaubnis – und ohne den Schutz, den sie bietet.

Eine leere Laufbahn aus rotem Tartan mit weißen Linien liegt im Gegenlicht der tiefstehenden Sonne in einem Stadion.
Die Leichtathletik-Weltmeisterschaften finden seit 1983 mit dem vollen olympischen Programm statt, zunächst alle vier Jahre, seit 1991 alle zwei Jahre.

Stand: Oktober 16, 2026 – geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Fassung vom 2. Oktober 2026.

Was Leichtathletik als Wettgegenstand ausmacht

Leichtathletik ist nicht eine Sportart, sondern vier Disziplingruppen unter einem Dach: Lauf, Gehen, Sprung und Stoß/Wurf. Hinzu kommen die Mehrkämpfe, die Disziplinen aus allen Gruppen außer dem Gehen kombinieren – im Freien der Zehnkampf der Männer und der Siebenkampf der Frauen, in der Halle der Siebenkampf der Männer und der Fünfkampf der Frauen. Wer Leichtathletik wettet, tippt also nicht „auf Leichtathletik“, sondern auf eine Disziplin, ein Feld und eine Zielsetzung. Die Zielsetzung ist meist die Siegwette, also wer ein Rennen gewinnt oder einen Versuch am weitesten bringt. Daneben gibt es Podiumswetten (Top 3), Head-to-Head-Duelle zwischen zwei Athleten und bei Großveranstaltungen Kombinationen aus Sprint, Sprung und Stoß. Die Wettmärkte sind breit, aber die Ergebnisse stehen oft erst nach dem letzten Versuch oder der Ziellinie fest.

Startblöcke stehen auf einer Tartanbahn im Morgenlicht, im Vordergrund liegt eine Stoppuhr auf dem Boden.
Bei einem Fehlstart in der Leichtathletik gilt ein Start als verfrüht, wenn die Reaktionszeit unter 0,100 Sekunden liegt.

Die Regulierung einzelner Disziplinen schlägt direkt auf die Wette durch. In den Sprung- und Wurfdisziplinen hat jeder Athlet drei Versuche, Vorrunden gibt es nicht – eine Wette auf „steigt in die nächste Runde ein“ passt also nicht. Die offiziellen Rekorde im Freien werden nur auf 400-m-Bahnen anerkannt, Hallenrekorde nur auf 200-m-Bahnen; für Wetten bedeutet das: Wo Rekorde in der Vermarktung auftauchen, ist die Bahn relevant, nicht nur die Athletenleistung. Beim Start gilt: Ein Start ist verfrüht, wenn die Reaktionszeit unter 0,100 Sekunden liegt; seit 2009 riskiert der betroffene Athlet die sofortige Disqualifikation. Vor 2003 durfte er nach einem Fehlstart erneut starten, von 2003 bis 2009 führte der erste Fehlstart zu einer Verwarnung für das gesamte Feld. Wer heute eine Wette auf „schnellste Reaktion des Feldes“ abschließt, tippt gegen eine Regel, die einen Fehlstart ohne zweite Chance bestraft.

Der Sprint: Welche 100-m-Bahn gilt für den Rekord? Die IAAF (heute World Athletics) erkennt Freiluftrekorde seit 1960 nur auf einer 400-m-Bahn an. Das ist die Bahn, auf der die offizielle Zeit dieses Rekords gemessen wird – nicht die Bahn, auf der der Wettanbieter den Markt listet. Beim Diamond-League-Finale in Zürich steht der Sieger fest, sobald die Ziellinie entschieden hat; eine Livewette auf das Ergebnis nach 80 m ist nach deutschem Recht unzulässig, eine auf das Endergebnis zulässig. Beim Stabhochsprung gilt: drei Versuche pro Athlet, keine Vorrunde – eine Wette auf „steigt auf“ muss am Ende des dritten Versuchs ausgewertet werden, sonst wettet man gegen die Disziplin. Beim Fehlstart ist seit 2009 die 0,100-Sekunden-Grenze die einzige Toleranz; eine Wette auf „schnellste Reaktion“ ist eine Wette gegen eine Regel, die der Athlet nicht wiederholen darf.

Für den Wettenden bedeutet das: Die Frage „Wer gewinnt das 100-m-Finale?“ hat einen klar definierten Ausgang – der erste Athlet, dessen Brust die Ziellinie passiert. Die Frage „Wer steigt im Stabhochsprung weiter?“ hat ebenfalls einen klaren Ausgang, nur drei Versuche später. Wettanbieter listen bei Großereignissen aber auch Märkte, die in der Disziplin selbst nicht vorkommen – etwa „Welcher Sprinter erreicht das Finale?“, eine Wette, die über mehrere Läufe geht. Solche Märkte sind Sache des Wettprogramms, nicht der Sportregel – sie stehen, solange der Anbieter sie führt, und sie fallen, wenn er sie schließt.

Welche Turniere Leichtathletik-Wetten tragen

Leichtathletik hat keinen durchgehenden Spielplan wie eine Fußballliga. Die Märkte bündeln sich um drei Anlässe: die Leichtathletik-Weltmeisterschaften, die Europameisterschaften und die Diamond League.

Ein Notizbuch mit handschriftlichen Notizen und ein Stift liegen auf einem Holztisch neben einem Smartphone mit dunklem Bildschirm.
In der Diamond League erhalten seit 2017 die ersten acht Athleten eines Meetings Punkte in absteigender Skala von 8 bis 1.

Die Leichtathletik-Weltmeisterschaften finden seit 1983 mit dem vollen olympischen Programm statt, zunächst alle vier Jahre, seit 1991 alle zwei Jahre. Seit 1991 ist der Rhythmus also zweijährig – ein WM-Sommer, ein WM-Sommer, ein olympisches Jahr dazwischen. Europameisterschaften folgen einem eigenen Rhythmus und liegen in den Jahren, in denen keine WM ist oder als Ergänzung. Die Diamond League ist die dritte Säule: Sie wird seit 2010 von World Athletics ausgetragen – bis 2019 hieß der Weltverband IAAF, Vorläufer war die IAAF Golden League – und besteht aus einer Reihe von Meetings zwischen Frühjahr und Spätsommer. In der Diamond League startete 2010 mit 14 Meetings und 32 Diamond-Disziplinen; für 2025 und 2026 nennt die offizielle Übersicht jeweils 15 Meetings.

Die Diamond League hat ein eigenes Punktesystem, das in die Wette hineinspielt: Seit 2017 erhalten die ersten acht Athleten eines Meetings Punkte in absteigender Skala von 8 bis 1. Diese Punkte entscheiden über die Qualifikation für das Disziplinfinale. Eine Wette auf „Erreicht das Diamond-League-Finale“ ist also keine Wette auf eine Einzelplatzierung in einem Meeting, sondern auf die Akkumulation von Punkten über die Saison. Wer darauf tippt, achtet auf die Startliste jedes Meetings – ein Athlet, der in Zürich fehlt, kann seine Punkte nicht mehr ausbauen. Die Diamond-Disziplinen sind die Disziplinen, in denen es Diamond-Punkte gibt; sie sind nicht identisch mit dem vollen WM-Programm.

Der Dreiturnier-Rhythmus hat eine Konsequenz für die Saisonalität der Wettmärkte: Im WM-Jahr bündelt sich das Angebot auf wenige Wochen im Sommer. Im Jahr zwischen den Weltmeisterschaften trägt die Diamond League die Märkte, gestreckt von Mai bis September. Europameisterschaften liegen meist im August und konkurrieren mit dem Diamond-League-Finale um Aufmerksamkeit und Wettvolumen. Wer als Wettender eine Disziplin über die ganze Saison begleiten will, plant nicht nach Wochen, sondern nach diesem Dreiturnier-Rhythmus.

Livewetten auf Leichtathletik in Deutschland: die rechtliche Grenze

Leichtathletik ist die Sportart, an der die deutsche Livewetten-Regel am deutlichsten sichtbar wird. § 21 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags erlaubt Livewetten während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis oder auf seltene Komponenten – das nächste Tor im Fußball, den nächsten Satz im Tennis. Bei Leichtathletik gibt es keine „nächsten Tore“ und keine Sätze. Es gibt das nächste Rennen, die nächste Runde, den nächsten Versuch – aber keine davon ist ein seltenes Ereignis im Sinne der Regel.

Die Folge: Livewetten während eines 100-m-Laufs sind nur auf das Endergebnis zulässig. Eine Wette auf „schnellster Start“ ist während des Laufs nicht erlaubt, weil sie kein seltenes Ereignis ist. Eine Wette auf „nächster Athlet scheidet aus“ gibt es im Sprint schlicht nicht. Eine Wette auf „überbietet die Bestweite im dritten Versuch“ ist während der ersten beiden Versuche unzulässig, weil sie eine Komponente innerhalb des Wettkampfs bewertet, kein seltenes Ereignis.

Anders liegt es zwischen den Läufen und Versuchen. In den Pausen, also zwischen Vorlauf und Finale oder zwischen den Versuchen im Sprung, ist das Ereignis „gerade nicht live“ – eine Wette auf den nächsten Lauf oder den nächsten Versuch fällt nicht unter die Livewetten-Regel. Wer zwischen den Versuchen eines Weitsprung-Finales tippt, wettet auf das nächste Ereignis im Programm, nicht auf eine Komponente des laufenden Wettkampfs. Die meisten Anbieter listen solche Märkte deshalb als „Pre-Match“ oder „Nächster Lauf“, nicht als „Live“.

Die praktische Konsequenz: Wer auf Leichtathletik live wetten will, hat weniger Märkte als in einer Sportart mit Spielabschnitten. Der typische Live-Markt ist die Siegwette auf das Finale, gesetzt während der Vorläufe. Märkte wie „nächste Bestzeit in Runde zwei“ sind in Deutschland unzulässig und werden von lizenzierten Anbietern nicht angeboten. Wer solche Märkte anderswo findet, findet sie bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis – und nimmt die Folgen in Kauf, die das deutsche Recht an ein Angebot ohne Erlaubnis knüpft.

Erlaubnis und Whitelist: was eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis tatsächlich bedeutet

In Deutschland darf Sportwetten im Internet nur anbieten, wer eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) besitzt. Die Erlaubnis steht in § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV 2021, in Kraft seit dem 1. Juli 2021, und wird in § 9 Abs. 8 als Whitelist geführt. Die Whitelist ist die einzige Stelle, an der geprüft werden kann, ob ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis hat. Sie ist eine öffentliche Liste, keine Genehmigung im Einzelfall. Eine Domain, die nicht auf der Liste steht, hat keine Erlaubnis – auch wenn sie eine maltesische, eine Curaçao- oder eine Anjouan-Lizenz vorzeigt. Diese Lizenzen haben in Deutschland keine rechtliche Wirkung.

Die Whitelist trägt für jeden Eintrag den Inhaber der Erlaubnis, das Datum der erstmaligen Erteilung und gegebenenfalls das Datum einer Folgeerlaubnis. Sie trägt kein Enddatum. Eine Ersterlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 GlüStV fünf Jahre; was danach kommt, ist Sache einer Folgeerlaubnis. Auf der Whitelist vom 2. Oktober 2026 stehen 30 Einträge – 27 Inhaber mit einer Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten) und 3 Inhaber, die nur Pferdewetten anbieten dürfen. Jede gelistete Domain ist eine .de-Domain – aber eine .de-Domain allein beweist nichts, weil eine .de-Domain auch ohne Erlaubnis registriert werden kann. Wer prüft, ob ein Anbieter erlaubt ist, prüft die Domain in der Whitelist, nicht die Endung.

Die Erlaubnis trennt die Wettformate. Eine Sportwetten-Erlaubnis deckt nicht automatisch virtuelle Automatenspiele, Online-Casino oder Poker ab; diese benötigen eigene Erlaubnisse, andere Regeln und teilweise andere Inhaber. Wer auf Leovegas.de wettet, wettet bei LVSports Limited – und die Whitelist-Einträge zeigen, dass dieser Inhaber zusätzlich seit dem 27.02.2023 eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besitzt. Die Wettregeln für diese beiden Erlaubnisse sind nicht dieselben. Eine Casino-Erlaubnis ist nie eine Wett-Erlaubnis.

Die Erlaubnis beschränkt das Wettprogramm. Nach § 21 Abs. 1 GlüStV sind nur Wetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Vorfälle im Ereignis erlaubt, einzeln oder in Kombination. Das Wettprogramm, das ein Anbieter listen darf, muss von der GGL genehmigt sein (§ 21 Abs. 5). Was nicht im genehmigten Programm steht, darf nicht angeboten werden. Manipulationanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung sind ausgeschlossen (§ 21 Abs. 1a). Wetten auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren sind in der GGL-Praxis ausgeschlossen – im Fußball zählt alles unterhalb der 3. Liga als Amateurniveau. Diese Sperre trifft Leichtathletik hart, weil ein erheblicher Teil des nationalen Wettkampfbetriebs Amateurniveau ist; die Wettprogramme der Anbieter konzentrieren sich auf internationale Großevents und profilierte Ligen.

E-Sport ist nach GGL-Position keine Sportart; Wetten auf E-Sport sind in Deutschland nicht möglich. Virtuelle Sportwetten sind nicht etabliert – über sie schweigt das deutsche Recht, und wer sie anbietet, steht außerhalb des genehmigten Programms.

Spielerschutz: Einzahlungslimit, OASIS und die Pflicht zur Verifizierung

Drei Schutzmechanismen bestimmen, wie gewettet wird: das Einzahlungslimit, die Sperrdatei OASIS und die Pflicht zur vollen Verifizierung.

Das Einzahlungslimit liegt nach § 6c Abs. 1 GlüStV bei 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg. Es wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt: Was bei Anbieter A eingezahlt wurde, zählt bei Anbieter B mit. Die 1.000 € sind die Obergrenze für den Standardfall; ein Anbieter darf für einen Spieler eine höhere Grenze festlegen – bis zu 10.000 €, in einem eng begrenzten Anteil von maximal 1 % seiner aktiven Spieler bis zu 30.000 € – aber nur bei nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Eine Selbsterklärung reicht nicht. Eine Senkung des Limits gilt sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen. Die 1.000 € sind keine Empfehlung, sondern ein Default, der ohne aktive Anhebung für jeden gilt.

OASIS ist die Spielersperrdatei nach §§ 8, 8a GlüStV. Sie wird bei der Registrierung und beim Login abgefragt. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spieler eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr. Eine Fremdsperre durch Dritte oder durch das Gericht kann länger laufen. Wer in OASIS steht, wird weder registriert noch eingeloggt – das gilt nicht, er wird abgewiesen. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus, ohne dass OASIS beteiligt sein muss.

Die Verifizierung erfolgt bei der Registrierung. Ein Anbieter darf vor der vollständigen Verifizierung höchstens 72 Stunden Spielbetrieb mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen zulassen (§ 6a Abs. 1). Wer nach 72 Stunden nicht verifiziert ist, wird gesperrt. Die Verifizierung verlangt Ausweis, Adresse und ein Zahlungskonto, das auf den eigenen Namen lautet. Anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen (§ 6b Abs. 4) – das schließt Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Lösungen aus dem lizenzierten Markt aus, soweit sie nicht eindeutig identifizierbar sind. Das ist der Mechanismus, der Krypto aus lizenzierten deutschen Wettanbietern heraushält.

Parallel-Spiel ist nach § 6h GlüStV verboten, kontrolliert über die LUGAS-Aktivitätsdatei. Ein Spieler, der bei zwei Anbietern gleichzeitig spielt, ist außerhalb der Regeln. Die Aktivitätsdatei erfasst aktive Sitzungen, nicht nur Einzahlungen.

Gewinne werden nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Spieler-Gelder liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird das Guthaben nach § 6b Abs. 6-7 innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt.

Die Schutzmechanismen gelten nur für Anbieter mit deutscher Erlaubnis. Offshore-Anbieter sind an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen, kennen das 1.000-€-Limit nicht, ziehen keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Voraussetzung für höhere Limits heran und fragen keine Sperrdatei ab. Sie bieten höhere Limits und mehr Live-Märkte, weil sie außerhalb der Regeln stehen, die für lizenzierte Anbieter gelten.

Sportwettensteuer: 5,3 %, aber nicht „vom Einsatz“

Die Sportwettensteuer ist eine deutsche Steuer nach §§ 16-25 RennwLottG. Sie beträgt 5,3 % – aber nicht „5,3 % vom Einsatz“, sondern 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz minus Steuer selbst“. Wer 100 € einzahlt und die Steuer trägt, zahlt etwa 5,03 € Steuer; wer 100 € riskiert und die Steuer vom Einsatz abgezogen bekommt, erhält 94,97 € als Einsatz.

Die Steuer ist Sache des Veranstalters, nicht des Spielers. § 19 RennwLottG zieht sie dem Veranstalter, also dem Buchmacher, auf. Der Spieler schuldet sie nicht direkt. Die Frage, ob und wie der Anbieter die Steuer an den Spieler weitergibt – ob er den Einsatz kürzt, die Quote reduziert oder den Bruttogewinn schmälert –, ist Sache der AGB des jeweiligen Anbieters. Es gibt keine deutsche Vorschrift, die eine bestimmte Form der Weitergabe vorschreibt. Ein Anbieter, der mit „5,3 % Sportwettensteuer“ wirbt, wirbt mit einer Steuer, die er schuldet, nicht mit einer, die er vom Spieler verlangt.

Die Steuer gilt auch für Anbieter ohne deutsche Erlaubnis. Eine gezahlte Steuer ist kein Beleg für eine Erlaubnis – die GGL führt die Whitelist, nicht das Finanzamt.

Für den Spieler bedeutet das: Eine Quote von 3,50 beim lizenzierten Anbieter ist nicht zwingend eine Quote von 3,50 netto, wenn der Anbieter die Steuer auf den Einsatz schlägt. Eine Quote von 3,50 beim unterhaltenem Anbieter ist nicht zwingend mehr wert, weil der Anbieter die Steuer vielleicht auf andere Weise trägt. Die Besteuerung gehört in die AGB, nicht in den Werbetext.

Wie die Buchmacher-Marge eine Quote formt: ein Rechenbeispiel

Jede Quote trägt eine Marge. Die Marge ist der Anteil, den der Buchmacher von jedem eingesetzten Euro einbehält – der Rest ist die Auszahlungsquote, das, was über alle Ausgänge eines Marktes an die Spieler zurückfließt. Bei einem Zwei-Wege-Markt – etwa „Athlet A gewinnt / Athlet B gewinnt“ – berechnet sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/Quote_A + 1/Quote_B). Bei einem fairen Markt ohne Marge wäre die Auszahlungsquote genau 100 %; bei einem Markt mit Quote 1,90 / 1,90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) ≈ 105,26 %, was mathematisch über 100 % liegt – in der Praxis heißt das, der Buchmacher bei diesem Beispiel keine Marge nimmt, sondern im Gegenteil Verlust macht. Eine realistische Zwei-Wege-Marge liegt bei etwa 5–8 %, also Quoten von etwa 1,85 / 1,85 oder knapp darunter. Der Punkt des Beispiels: Selbst ein „fairer“ Markt mit identischen Quoten trägt eine Marge, und die Marge wächst, je weiter die Quoten von der fairen Linie abweichen.

Die Marge ist über Märkte und Anbieter ungleich verteilt. Hauptmärkte großer Anbieter tragen typischerweise 3–6 % Marge; Nebenmärkte und Livewetten können 8–12 % oder mehr tragen. Ein Markt auf „Top 3 im Weitsprung-Finale“ hat mehr mögliche Ausgänge als ein Duell, also mehr „Beine“ für die Marge. Bei Diamond-League-Meetings sind die Felder groß, die Auszahlungsquoten auf Siegwetten daher oft niedriger als bei WM-Finals mit acht Startern. Wer die Marge schlagen will, vergleicht Quoten zwischen Anbietern, nicht zwischen Disziplinen.

Für den Wettenden heißt das: Die Quote ist der Preis, den der Markt verlangt; die Marge ist das, was der Buchmacher nimmt. Eine Quote von 3,50 ist nicht „3,5-facher Einsatz zurück“, sondern 3,50 € zurück pro 1 € Einsatz, davon die Marge des Marktes.

Zehn lizenzierte Wettanbieter im Vergleich

Die folgende Übersicht listet zehn Anbieter, deren Sportwetten-Domain auf der Whitelist der GGL vom 2. Oktober 2026 geführt wird. Sie ist keine Rangordnung und keine Empfehlung. Die Spalten zeigen, was die Whitelist über die Erlaubnis sagt – den Inhaber, die Domain und das Datum der erstmaligen Erteilung. Welche Disziplinen, Quoten oder Live-Märkte ein Anbieter in seinem Sportwettprogramm listet, ist nicht Teil dieser Tabelle.

Anbieter GGL-Whitelist-Status Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
LeoVegas gelistet (Leovegas.de) LVSports Limited, Malta 21.10.2024
MERKUR BETS gelistet (MERKUR BETS) Merkur Bets Malta Limited, Malta 06.11.2023
Tiptorro gelistet (Tiptorro.de) Torro Tec Limited, Malta 30.06.2021
Sportwetten.de gelistet (Sportwetten.de) NetX Betting Limited, Malta 19.11.2020
Interwetten gelistet (Interwetten.de) Interwetten Gaming Limited, Malta 02.11.2020
Tipico gelistet (Tipico.de) Tipico Co. Limited, Malta 09.10.2020
Betway gelistet (Betway.de) Betway Limited, Malta 09.03.2021
bpremium gelistet (Bpremium.de) Ladbrokes (Deutschland) Limited, Malta 09.10.2020
Wettarena gelistet (Wettarena.de) I.B.C. Sportsbetting Limited, Malta 09.10.2020
bet365 gelistet (Bet365.de) Hillside (Europe) ENC, Malta 09.10.2020

Die Tabelle zeigt zehn Erlaubnisse, zehn Inhaber, zehn Erstzulassungsdaten. Die Inhaber sitzen in Malta, weil die deutsche Erlaubnis an die EWR-Dienstleistungsfreiheit anknüpft; das ist die Regel, nicht die Ausnahme. Die Tabelle zeigt nicht, wie gut die Wettprogramme der Anbieter für Leichtathletik sind. Dazu verweist sie auf die Programme selbst.

LeoVegas

LeoVegas tritt in Deutschland mit der Domain Leovegas.de auf. Die Whitelist führt LVSports Limited als Inhaberin der Sportwetten-Erlaubnis seit dem 21.10.2024; dieselbe Inhaberin ist seit dem 27.02.2023 auch für virtuelle Automatenspiele erlaubt. Die Erst-Erlaubnis für Sportwetten ist damit jünger als bei den meisten anderen Anbietern in dieser Übersicht – LeoVegas ist unter den gelisteten Marken einer der späteren Einträge. Die Erlaubnis deckt das Sportwettprogramm, nicht die Spielautomaten; die Spielregeln dieser beiden Erlaubnisse sind nicht dieselben.

MERKUR BETS

Merkur Bets tritt mit MERKUR BETS auf. Die Whitelist führt die Merkur Bets Malta Limited mit Sitz in St. Julian’s, Malta, mit der Sportwetten-Erlaubnis seit dem 06.11.2023. Der Markenname Merkur steht in Deutschland für eine Kette von Spielhallen; die Wett-Erlaubnis ist eine eigene Erlaubnis, getrennt vom Spielhallenrecht der Länder.

Tiptorro

Tiptorro tritt mit Tiptorro.de auf. Die Whitelist führt Torro Tec Limited (Malta) mit der Sportwetten-Erlaubnis seit dem 30.06.2021, mit einer Folge-Erlaubnis am 27.12.2022. Die App wird im App Store von derselben Torro Tec Limited angeboten, die sich in der App-Beschreibung als „behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder“ beschreibt – eine Selbstbeschreibung, die zur Whitelist passt, sie aber nicht ersetzt.

Sportwetten.de

Sportwetten.de tritt mit der Domain auf, die auch sein Name ist. Die Whitelist führt die NetX Betting Limited, Birkirkara, Malta, mit der Sportwetten-Erlaubnis seit dem 19.11.2020, mit einer Folge-Erlaubnis am 16.12.2022. Der Markenname trägt die .de-Endung als Bestandteil des Namens; die Domain ist die Domain, der Name ist der Name.

Interwetten

Interwetten tritt mit Interwetten.de auf. Die Whitelist führt die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Sliema, Malta, mit der Sportwetten-Erlaubnis seit dem 02.11.2020, mit einer Folge-Erlaubnis am 27.12.2022. Die Marke steht in mehreren europäischen Märkten; in Deutschland ist die .de-Domain die maßgebliche.

Tipico

Tipico tritt mit Tipico.de auf. Die Whitelist führt die Tipico Co. Limited mit der Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020, mit einer Folge-Erlaubnis am 09.12.2022. Die App wird im App Store von Tipico B2B Ltd angeboten; in der Entwicklerbeschreibung werden „Tipico Cashout“ und Live-Wetten auch während des Fußballspiels genannt – Live-Wetten sind für Fußball erlaubt, nicht automatisch für Leichtathletik. Tipico ist in Deutschland auch über eine Tipico-Filiale präsent, was aber keine zusätzliche Erlaubnis bedeutet.

Betway

Betway tritt mit Betway.de auf. Die Whitelist führt Betway Limited mit der Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.03.2021, mit einer Folge-Erlaubnis am 23.12.2022. Die App-Beschreibung im App Store erwähnt den Cash-Out – „das grüne Symbol unter ‚Meine Wetten’“ – und einen „Wettkonfigurator+“ für Fußball, der Auswahlen aus verschiedenen Partien kombiniert. Beide Features sind Fußball-Beispiele; ob sie auf Leichtathletik übertragen werden, ist nicht gesagt.

bpremium

bpremium tritt mit Bpremium.de auf. Die Whitelist führt die Ladbrokes (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira, Malta, mit der Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020, mit einer Folge-Erlaubnis am 21.12.2022. Die Nutzungsbedingungen (Fassung vom 03.04.2023) beschreiben das Verhältnis zwischen Anbieter und Spieler; sie sind kein Hinweis auf das Wettprogramm.

Wettarena

Wettarena tritt mit Wettarena.de auf. Die Whitelist führt die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, mit der Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020, mit einer Folge-Erlaubnis am 15.12.2022. Die AGB nennen denselben Inhaber; sie sind kein Hinweis auf das Sportwettprogramm.

bet365

bet365 tritt mit Bet365.de auf. Die Whitelist führt Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta, mit der Sportwetten-Erlaubnis seit Oktober 2020; eine Folgeerlaubnis wurde am 27.12.2022 erteilt. Die Marke bet365 gehört zu den größten Sportwetten-Anbietern weltweit; die .de-Domain ist die deutsche Variante, die Erlaubnis die deutsche Erlaubnis. Welche Märkte bei Leichtathletik gelistet werden, ist eine Frage des Wettprogramms.

Was die GGL über illegale Angebote sagt

Am 17. September 2026 hat die GGL Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten gewarnt, namentlich vor „Platincasino“. Die Warnung ist nicht abstrakt; sie nennt einen Namen und eine Geschäftsform. Eine Lizenz in Curaçao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine Wirkung, weil das deutsche Recht eine deutsche Erlaubnis verlangt. Eine Domain ohne Whitelist-Eintrag hat keine Erlaubnis.

Ein Anbieter, der Wetten ohne deutsche Erlaubnis anbietet, begeht nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtes Glücksspiel. Das Strafrecht kennt § 284 StGB (Veranstalten) mit bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe und § 285 StGB (Teilnahme) mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe; § 285 wird in der Praxis nicht gegen einzelne Spieler verfolgt, was aber kein Freifahrtschein ist. Die GGL kann Verbotsverfügungen erlassen, Zahlungen sperren und Netzsperren anordnen (§ 9 GlüStV).

In zivilrechtlichen Verfahren haben deutsche Gerichte in mehreren Fällen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die EU-Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück. In seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24) hat EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou es grundsätzlich für möglich gehalten, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten – mit einer Ausnahme, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Was der EuGH entscheidet, ist offen; eine Rückzahlung ist niemandem versprochen.

Der Spieler, der bei einem Anbieter ohne Whitelist spielt, spielt ohne OASIS, ohne LUGAS, ohne 1.000-€-Limit, ohne deutsche Aufsicht und mit dem Risiko einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung um die Auszahlung. Das ist die Rechnung, nicht die Werbung.

Werbegleitungen und Bonusregeln für Leichtathletik-Wetten

Werbung für Glücksspiel ist nach § 5 Abs. 7 GlüStV nur Inhabern einer Erlaubnis erlaubt; für andere ist sie verboten. Der Werbe-Tageszeit-Beschränkung – Werbung zwischen 06:00 und 21:00 Uhr – unterliegen Spielautomaten, Online-Poker und Online-Casinospiele (§ 5 Abs. 3 Satz 1), nicht Sportwetten. Für Sportwetten gelten eigene Regeln: keine Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung desselben Ereignisses auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Athleten oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3 und 6).

Der GlüStV enthält keine Klausel, die einen Sportwetten-Bonus der Höhe nach begrenzt oder seine Bedingungen regelt. Was ein Willkommensbonus kostet, wie oft er umgesetzt werden muss, mit welcher Mindestquote und in welcher Frist – das steht allein in den AGB des Anbieters. Werbung mit einem Bonus ist erlaubt, solange sie ehrlich ist und nicht in den Live-Übertragungs-Korridor fällt.

Konsequenz für den Spieler: Die Bedingungen eines Bonus sind Vertragsbedingungen, keine Marketing-Floskeln. Eine „100-%-Bonus“ ist 100 % auf eine Einzahlung, nicht 100 % auf einen Gewinn. Eine „Gratiswette“ ist eine Wette, deren Einsatz bei einem Gewinn oft nicht zurückgezahlt wird. Eine „risikofreie Wette“, die als Gratiswette erstattet wird, ist keine risikofreie Wette. Die Bedingungen stehen in den AGB.

Wie eine Wette auf eine Quote 3,50 mit 20 € Einsatz rechnet

Eine Siegwette zur Quote 3,50 mit 20 € Einsatz bringt bei einem Sieg 70 € zurück – 20 € × 3,50. Davon sind 20 € der Einsatz und 50 € der Nettogewinn. Bei einer Kombiwette aus zwei Siegen mit Einzelquoten 3,50 und 1,80 multiplizieren sich die Quoten zu 6,30; 20 € Einsatz bringen 126 € zurück, davon 106 € Nettogewinn.

Diese Rechnung steht in jedem Wettschein. Sie ist unabhängig von der Marge und unabhängig davon, ob der Anbieter die Sportwettensteuer auf den Einsatz schlägt, die Quote reduziert oder den Bruttogewinn schmälert. Die Frage, wie viel vom Brutto-Return beim Spieler ankommt, ist eine Frage der AGB, nicht der Quote.

Was ein Spieler über die Disziplin wissen sollte, bevor er wettet

Leichtathletik ist ein Wettmarkt mit langen Pausen zwischen den Ereignissen. Ein Sprint-Finale ist nach zehn Sekunden entschieden; ein Mehrkampf zieht sich über zwei Tage. Die meisten Wettenden tippen nicht auf das Ereignis selbst, sondern auf das nächste Ereignis im Programm – „Wer gewinnt das 100-m-Finale?“, gesetzt nach dem Vorlauf. Wer auf den Vorlauf setzt, setzt vor dem Start; wer auf das Finale setzt, setzt nach den Vorläufen mit anderem Wissen über die Form.

Drei Eigenheiten der Disziplin, die in jede Wette einfließen:

Diese Eigenheiten sind Sportregeln, keine Wettbedingungen. Sie gelten unabhängig vom Anbieter.

FAQ: Häufige Fragen zu Leichtathletik-Wetten in Deutschland

Welche Anbieter sind in Deutschland für Leichtathletik-Wetten erlaubt, und was zeigt die GGL-Whitelist?

Erlaubt sind nur Anbieter, deren Sportwetten-Domain auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder steht – Fassung vom 2. Oktober 2026 mit 27 Inhabern einer Sportwetten-Erlaubnis. Die Whitelist führt den Inhaber und das Datum der erstmaligen Erlaubnis; sie ist die einzige zuverlässige Prüfung. Eine .de-Domain allein genügt nicht, eine ausländische Lizenz hat in Deutschland keine Wirkung.

Welche Wettarten gibt es bei Leichtathletik – Sieger, Podium, Duelle?

Üblich sind Siegwetten (Athlet gewinnt das Rennen oder die Disziplin), Podiumswetten (Top 3), Head-to-Head-Duelle zwischen zwei Athleten und Kombinationen über mehrere Disziplinen. Bei Großveranstaltungen kommen Märkte auf Zwischenrunden und Qualifikationen hinzu; das Programm jedes Anbieters ist im Wettschein einzusehen.

Sind Livewetten während eines Laufs möglich, wenn nur das Endergebnis oder seltene Ereignisse zulässig sind?

Während eines laufenden Leichtathletik-Ereignisses sind Livewetten nach § 21 Abs. 4 GlüStV nur auf das Endergebnis zulässig, nicht auf Komponenten wie nächste Bestzeit oder nächste Disqualifikation. In den Pausen zwischen Läufen und Versuchen gilt die Livewetten-Regel nicht; dort gelistete Märkte sind Pre-Match. Die meisten Livewetten auf Leichtathletik in Deutschland sind deshalb Siegwetten auf das nächste Finale, gesetzt während der Vorläufe.

Wie berechnet sich die Auszahlung bei einer Siegwette zur Quote 3,50 und 20 € Einsatz?

20 € × 3,50 = 70 € Brutto-Return, davon 20 € Einsatz und 50 € Nettogewinn. Die Sportwettensteuer und etwaige Anbieter-Abzüge sind in dieser Rechnung nicht enthalten und stehen in den AGB. Bei einer Kombiwette aus zwei Siegen mit Einzelquoten 3,50 und 1,80 multiplizieren sich die Quoten zu 6,30; 20 € Einsatz bringen 126 € zurück.

Wie wirken sich das 1.000-€-Einzahlungslimit und OASIS auf Leichtathletik-Wetten aus?

Das 1.000-€-Limit pro Kalendermonat gilt über alle Anbieter hinweg und wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt; es ist eine Einzahlungs-, keine Wett-Obergrenze. OASIS prüft bei Registrierung und Login; wer gesperrt ist, wird abgewiesen. Beide Mechanismen greifen nur bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis; offshore wird weder Limit noch Sperre kontrolliert.

Wie geht ein Anbieter mit der Sportwettensteuer von 5,3 % um, und wirkt sie auf die Quote?

Die Steuer beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz minus Steuer selbst“, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Sie ist Sache des Veranstalters; ob er sie auf den Einsatz schlägt, die Quote reduziert oder den Bruttogewinn schmälert, steht in den AGB des Anbieters. Eine angezeigte Quote von 3,50 ist nicht zwingend eine Netto-Quote von 3,50 – die Besteuerung gehört in die AGB.

Inhalt erstellt vom Team «wettanbieterhub»